Zusammenfassung
Hier werden nur die Arbeitsbedingungen der Hochbaumaurer behandelt. Die besonderen Löhne der Kanalmaurer usw. bleiben also unberücksichtigt. Kursiv gesetzt wurde der Lohnsatz in den Tabellen (abgesehen von den S. 402 vermerkten Fällen), wenn er ausdrücklich nur für einen speziellen Bau gelten sollte. Nicht kursiv gesetzt, d. h. als Mindestlohn angesehen wurde er, auch wenn er nur für gelernte Maurer galt, und auch wenn ein geringerer Lohnsatz für „vom Bauarbeiter zum Maurer übergehende Arbeiter im 1. bis 3. Lehrjahr“vorgesehen war.
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Literatur
Außerdem wurde in einem Falle (Schwiebus 1896) sogar ein Höchstlohnvon nur 23 Pf. vereinbart.
Höchstlohn.
„ Normal -Arbeitszeit. Keine untergeordnete Union oder Mitglieder derselben, welche unter der Gerichtsbarkeit dieser National-Union arbeiten, soll mehr als neun von vierundzwanzig Stunden als ein Tageswerk arbeiten.“
Die Arbeitszeit ist also im Sommer häufig kürzer als im Winter, so daß die hier behandelte Maximalarbeitszeit vom 15. Juli nicht immer die Maximalarbeitszeit des ganzen Jahres darstellt.
Außerdem wurde in einem Falle (Schwiebus 1896) sogar ein Höchstlohn von nur 15.00 M. vereinbart.
Vgl. Seite 648 f.
Höchstlohn.
Vgl. S. 649.
Höchstlohn.
Nur gegenüber den Maurern.
Nur gegenüber den Zimmerern.
Gegenüber den Zimmerern 1906–07.
Gegenüber den Zimmerern 1906 bis 1909.
Gegenüber den Zimmerern auch 1908.
Gegenüber den Maurern auch 1906.
Nur gegenüber den Maurern.
Nur gegenüber den Zimmerern.
Gegenüber den Zimmerern auch 1906.
Gegenüber den Maurern auch 1906–07.
Gegenüber den Maurern auch 1903 und 1905.
Gegenüber den Maurern auch 1903–04.
Gegenüber den Maurern auch 1903.
Gegenüber den Zimmerern auch 1905.
Nur gegenüber den Maurern.
Gegenüber den Zimmerern auch 1906.
Gegenüber den Maurern auch 1907.
Gegenüber den Maurern auch 1905.
Nur gegenüber den Maurern.
Nur gegenüber den Maurern.
Gegenüber den Maurern auch 1907 und 1909.
Nur gegenüber den Zimmerern.
Gegenüber den Zimmerern auch 1908.
Gegenüber den Maurern auch 1908.
Gegenüber den Maurern auch 1909.
Gegenüber den Maurern auch 1906.
Gegenüber den Zimmerern auch 1906.
Nur gegenüber den Maurern.
Gegenüber den Zimmerern auch 1907, gegenüber den Maurern auch 1908–09.
Nur gegenüber den Zimmerern.
Gegenüber den Zimmerern auch 1904.
Gegenüber den Maurern auch 1909.
Nur gegenüber den Maurern.
Gegenüber den Maurern auch 1909.
Nur gegenüber den Zimmerern.
Gegenüber den Maurern auch 1908–09.
Nur gegenüber den Maurern.
Nur gegenüber den Zimmerern.
Gegenüber den Zimmerern auch 1905.
Gegenüber den Maurern auch 1907.
Gegenüber den Maurern auch 1909.
Gegenüber den Maurern auch 1907 und 1909.
Gegenüber den Maurern auch 1908.
Gegenüber den Zimmerern auch 1906–07.
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Kuczynski, R. (1913). Baugewerbe. In: Arbeitslohn und Arbeitszeit in Europa und Amerika 1870–1909. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-99279-7_14
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