Zusammenfassung
In der Öffentlichkeit ist die Universitätsverfassung und die dort bestehende Selbstverwaltung wiederholt Gegenstand heftiger Angriffe gewesen, dagegen hat man merkwürdigerweise das Verhältnis der akademischen Selbstverwaltung zu den Regierungen kaum berührt. Und es fragt sich doch sehr, ob nicht auch dort eine erhebliche Quelle des Übels sitzt. Die Selbstverwaltungsrechte der Universitäten sind keine sehr großen: sie beziehen sich fast nur auf die Auswahl des Nachwuchses, die Besetzung der Professuren, Strafgewalt über die Studierenden und in beschränktem Maße Vermögensverwaltung, soweit solches vorhanden. Hierfür sind Ausschüsse vorhanden, die je nach der besonderen Verfassungsart der Universität von der Gesamtheit der stimmberechtigten Professoren (großer Senat, Konzil, Konsistorium) oder von den Senaten gewählt werden. Der wichtigste Ausschuß an allen Universitäten ist der Senat, der an den Universitäten mit Konzilverfassung die Vorbereitung aller Angelegenheiten und einen Teil der Beschlußfassung hat, während an den Universitäten mit reiner Senatsverfassung alle Angelegenheiten vom Senat erledigt werden. Dieser Senat setzt sich zusammen aus Mitgliedern, die nur ein Jahr oder höchstens zwei Jahre in ihm sitzen mit Ausnahme eines einzigen, des Universitätsrichters, der ständiges vollstimmberechtigtes Mitglied ist. Er ist zugleich das einzige Mitglied, das nicht aus Wahlen des Lehrkörpers hervorgeht, sondern von der Regierung ohne Fühlungnahme mit der Universität ernannt wird, ein von dieser abhängiger und jederzeit im Interesse des Dienstes versetzbarer Beamter.
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Notes
Hier kann man freilich darauf hinweisen, daß der Sitz der kantonalen Universitäten mit dem der Regierungen zusammenfällt und daher eine Vermittlungsstelle zwischen Regierung und Universität nicht nötig ist.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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© 1919 Verlag von J. F. Bergmann
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Lubarsch, O. (1919). Die akademische Selbstverwaltung und die Staatsregierungen. In: Zur Frage der Hochschulreform. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-99242-1_6
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-642-99242-1_6
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