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Organisationsfragen

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Zusammenfassung

Die Angriffe, die gegen die bestehenden Universitätsverfassungen gerichtet werden, beziehen sich in erster Linie auf das Fakultätswesen, die Verwaltung der Gesamtuniversität (Senat), das Berufungs- und Habilitationswesen. Ihnen gelten auch in erster Linie die Neuordnungsvorschläge des Unterstaatssekretärs Professor Becker. — Am leichtesten dürfte eine Verständigung zu erzielen sein über die Beteiligung der einzelnen Gruppen von Universitätslehrern an der Universitätsverwaltung. Die alte Verfassung ist im wesentlichen auf die ordentlichen Professoren zugeschnitten, die als die bevorrechteten Träger der Verwaltung dem ganzen übrigen Lehrkörper gegenüberstanden, dessen Interessen sie verfassungsgemäß im Rahmen der allgemeinen Universitätsaufgaben wahrzunehmen hatten. Das war ein Zustand, der so lange berechtigt und erträglich war, als die Zahl und Bedeutung der Nichtordinarien (außerordentliche Professoren und Privatdozenten) im Verhältnis zu der der ordentlichen Professoren gering war und der Zustand als Privatdozent und a. o. Professor als ein im allgemeinen verhältnismäßig kurzdauernder und vorübergehender betrachtet werden durfte. Das hat sich aber — wenn vielleicht auch nicht in allen Fakultäten — schon seit Mitte des vorigen Jahrhunderts erheblich geändert, und namentlich in den medizinischen und naturwissenschaftlichen Fächern ist es keine Seltenheit, daß selbst anerkannte Gelehrte und bewährte akademische Lehrer sich viele Jahre, ja jahrzehntelang mit dem Professortitel oder dem sachlich bedeutungslosen außerplanmäßigen a. o. Professor oder Honorarprofessor begnügen müssen.

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Notes

  1. Auch die sog. „Emeritierten“, d. h. die von der Abhaltung von Vorlesungen befreiten Professoren, nehmen an den größeren Universitäten an den Wahlen nicht teil, weil sie keine Einladungen zu den Fakultätssitzungen mehr erhalten.

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  2. Anmerkung bei der Drucklegung: Inzwischen ist ja das, was ich bei Niederschrift noch für kaum glaubhaft hielt, entsetzliches Ereignis geworden.

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  3. An der Berliner Universität waren allein 28 Abteilungsvorsteher naturwissenschaftlicher und medizinischer Institute überhaupt nicht habilitiert, darunter Herren von hervorragenden wissenschaftlichen Verdiensten.

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  4. Auch das ist tatsächlich verlangt worden. Wer sich aber bewußt ist, daß die wissenschaftliche produktive Tätigkeit der künstlerischen eng verwandt ist, sollte sich erst mal fragen, ob er sich eine Maler-oder Bildhauerlehr-und-arbeitsstätte mit „kollegialer Verfassung“ denken kann. Schließlich muß der Meister doch auch „Gesellen“ haben dürfen.

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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.

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© 1919 Verlag von J. F. Bergmann

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Lubarsch, O. (1919). Organisationsfragen. In: Zur Frage der Hochschulreform. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-99242-1_2

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-642-99242-1_2

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