Zusammenfassung
Wenn Wehrmacht und Polizei eines Landes das Eignungsprüfwesen auf wissenschaftlicher Grundlage ihren Personalverwaltungen dienstbar machen, so geschieht dies weniger aus wirtschaftlichen, als aus Interessen der Staatssicherheit. Der Staat als Inhaber der Macht über eine Vielzahl von Volksgenossen, die er nicht nur zu schützen, sondern auch zu verwalten, zu bilden, zu ernähren, zu fördern und zu entwickeln hat, kann bei seinen Aufgaben der Arbeitswirtschaft auch das Eignungsprüfwesen mit berücksichtigen.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Moede, W. (1930). Die sozialen Aufgaben der Eignungsfeststellung und Berücksichtigung im Dienste der staatlichen Arbeitswirtschaft. In: Lehrbuch der Psychotechnik. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-99207-0_43
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-642-99207-0_43
Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg
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