Zusammenfassung
In Dänemark dauerte der Konflikt zwischen dem folkething und Landsthing einerseits und dem Folkething und der Regierung andererseits in gleicher Schoffheit, wie schon seit Jahren, fort. Ersteres (die Abgeordnetenkammer) wollte den König zur Annahme des Parlamentarismus und demgemäß zur Wahl seiner Minister aus der oppositionellen und radikalen Kammermehrheit nöthigen, und da der König nicht darauf eingieng, so verwarf es fast alle Regierungsvorlagen und brachte es kaum zum regelmäßigen Abschluß des Budgets. Am 18. April überreichten beide Kammern dem König Adressen. Der Deputation des Folkething gegenüber sprach der König sein Bedauern aus über den geringen Erfolg der Reichstagsarbeiten und über die Ablehung der Befestigungsvorlage und wies darauf hin, daß eine Verständigung nicht einseitig durch die Beschlüsse des Folkething, welchem Regierung und Landsthing folgen müßten, sondern nur durch Verhandlungen der beiden Thinge und der Regierung zu erreichen sei. Der Deputation des Landsthing, dessen Adresse jede Einmischung in das Recht des Königs, sich die Minister selbst zu wählen, zurückwies und die Hoffnung ausdrückte, daß der König auch ferner die verfassungsmäßige Ordnung aufrecht erhalten werde, gab letzterer die Zusicherung, daß er den festen Willen dazu habe.
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Müller, W. (1884). Skandinavien. In: Politische Geschichte der Gegenwart. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-99181-3_10
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