Zusammenfassung
Zur Lösuug des Zwiespalts zwischen dem Folkething einerseits und der Regieruug und dem Laudsthing andererfeits war in Däne-mark immer noch kein Mittel gefunden. Erfteres fuchte ein fotches in einer Äuderung des Miuifteriums und befchloß am 18. März mit 76 gegen 16 Stimmen eine in diesem Sinne gehalteue Adresse an den Köing, worauf das Laudsthing am 19. März eiue Gegenadresse vo-tierte. Jn der Antwort des Köings Ehriftian IX. auf beide Adressen hieß es, es sei zwar ein Unglück, wenn im Reichstag keine Einigung hinsichtlich des Budgets erzielt werde; aber das gegeuwärtige Mini-sterium sei kein Hinderuis für eine solche Einigung, und der König werde nicht, um die Annahme des Budgets zu erreicheu, sein ver-fassungsmäßiges Recht, die Minister nach seiner eigenen Wahl zu er-nennen, aufgeben. Da somit für das neue Etatszahr wieder kein Finanzgeseß zustande kam, so erließ der Köing, nachdem am 1. April der Reichstag geschlosseu und noch vor der Werlefung der königlichen Botschaft eine Proklamation der äußersteu Linken an das dänische Wolk verlesen worden war, gemäß dem Artikel 25 des Grundgeseßes ein provisorisches Fiuauzgeseú und ermächtigte die Regierung, alle zur zweck-mäßigen Führung der Staatsverwaltung erforderlichen Ausgaben zu machen, ohne jedoch das im Reichstag eingebrachte Budget zu überschreiten.
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Müller, W. (1886). Dänemark, Schweden und Norwegen. In: Politische Geschichte der Gegenwart. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-99179-0_10
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