Zusammenfassung
Die Bundesversammlung eröffnete am 12. April ihre außer-ordentliche Session und tagte bis zum 30. April. Die ordentliche Session dauerte vom 6. bis zum 30. Juni. Nachdem die National-ratswahlen am 30. Oktober abgehalten worden waren, erfolgte der Zusammentritt der neuen Bundesversammlung am 5. Dezember und der Schluß der Sitzungen am 24. Dezember. Auf dem Gebiete der sozialen und wirtschaftlichen Gesetzgebung waren bedeutende Leistungen zu verzeichnen. In der Session vom 12. April wurde vom Nationalrat das vom Ständerat bereits durchberatene Gesetz über Schuldbetreibung und Konkurs und das Gesetz über die Ausdehnung der Haftpflicht beim Fabrikbetrieb auch auf andere Gewerbe beraten, während der Ständerat das Gesetz über Einführung des Erfindungsschutzes feiner Beratung unterwarf, über welches der Nationalrat sich bereits schlüssig gemacht hatte durch Annahme des Verfassungszusatzes: „Dem Bund steht die Gesetzgebung zu über den Schutz neuer Muster und Modelle, sowie solcher Erfindungen, welche durch Modelle dargestellt und gewerblich verwendbar sind.“ Der Rekurs der Luzerner Regierung an die Bundesversammlung gegen die Entscheidung des Bundesrats, welcher vom Nationalrat bereits am 7. Dezember 1886 verworfen worden war, wurde am 18. April auch vom Ständerat abgewiesen. Dabei handelte es sich um die Frage, ob in dem Streit über die Mariahilfkirche in Luzern der dortige Stadtrat oder der Regierungsrat recht habe, von denen jener diese Kirche den Christkatholiken für ihren Gottesdienst zur Mitbenutzung überließ, dieser eben hierin eine Entweihung sah und deshalb gegen die Mitbenutzung ein Verbot erließ.
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Müller, W. (1888). Die Schweiz. In: Politische Geschichte der Gegenwart. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-99177-6_11
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