Zusammenfassung
Im Königreich Dänemark pflegt sich vom Herbst bis zum Frühjahr fast das ganze öffentliche Interesse um den Reichstag zu drehen, und da zeigte sich die auffallende Erscheinung, daß das Folkething, trotz des am 1. April 1894 eingetretenen Ausgleichs, die Beratung des Etats mit derselben enormen Langsamkeit vornahm, wie dies in all den Iahren des Berfassungsstreits üblich gewesen war; und um so mehr fiel dies auf, als jetzt keine erheblichen Meinungsverschiedenheiten mit der Regierung und dem Landsthing hervortraten. Freilich war es noch immer der schon 1892 und nach Maßgabe des alten Wahlgesetzes zustande gekommene Reichstag; aber die Reuwahlen nach dem geänderten Wahlgesetze standen ja vor der Thür, da konnte manches anders werden. Aus Borsicht jedoch und mit Rücksicht auf einige Anzeichen wieder wachsender Opposition im Lande löste die Regierung das Folkething, obwohl sein Mandat nach bis zum 20. April dauerte, am 8. April auf und ließ die Reuwahlen früher, als man allgemein erwartet hatte, schon am 9. April vornehmen, wodurch der Opposition die nötige Sammlungsfrist genommen werden sollte. Die Reuwahlen erbrachten das hiernach umsomehr überraschende Ergebnis, daß der von der Mehrheit das bisherigen Folkethings am 1. April 1894 geschlossene, die langjährigen
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Mippermann, K. (1896). Dänemark, Schweden, Rorwegen. In: Politische Geschichte der Gegenwart. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-99174-5_10
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