Zusammenfassung
Schon in der gestrigen Mitteilung über die Bewertung angeborener Miß- und Fehlbildungen konnten wir die Notwendigkeit des Einsatzes hinreichender geschulter Fachpathologen für wichtige Fragen, die die Gesunderhaltung unseres Volkskörpers betreffen, betonen. Den Widerhall, den meine Ausführungen über die „Positiven Ziele einer sozialen Pathologie, ihre Auswirkung auf die Volksgesundheit und öffentliche Lasten“ gefunden haben, gibt mir den Mut, in ihrem Kreise die Frage der Einrichtung von Bezirksprosekturen zu erörtern, die dazu berufen sein sollen, neben ihren anderen öffentlichen Aufgaben der erbbiologischen Bestandsaufnahme gesicherte Grundlagen zu schaffen.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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© 1936 Verlag von F. C. W. Vogel in Berlin
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Ostertag, B. (1936). Die Bedeutung einer sozialen Pathologie für die erbbiologische Bestandsaufnahme. In: Verhandlungen der Gesellschaft Deutscher Neurologen und Psychiater. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-99162-2_27
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