Zusammenfassung
I. Ein gewerbsmäßiger Wertpapierhandel begann sich in Deutschland seit dem ersten Viertel des 19. Jahrhunderts herauszubilden.2) Hierbei tritt für die Geschäfte des Publikums sogleich die Kommissionsform in der Weise auf, daß der außerhalb der Börse stehende Kapitalist dem die Börse besuchenden Kaufmann die Kommission zum Ankauf oder Verkauf von Wertpapieren oder Geldsorten erteilt. Doch war nicht nur der Kreis der in Frage kommenden Effekten verschwindend gering im Verhältnis zur Gegenwart — es kamen hauptsächlich die Rentenpapiere der deutschen Staaten und die landschaftlichen Pfandbriefe in Betracht —, sondern auch die Formen waren ursprünglich weit schwerfälliger als im Zeitalter der Eisenbahn und des Telegraphen. „Man gibt Staatspapiere in Verkaufskommission gemeiniglich so, daß man ein auswärtiges Haus beauftragt, anzugeben, wann gewisse Papiere einen bestimmten Tagespreis … erreicht haben werden …; das so beauftragte Haus verkauft nun diese Papiere bei erster Gelegenheit, sobald der ihm fixierte Preis zu erlangen ist, auf so viel Zeit, als es nach der Entfernung seines Platzes von demjenigen des Kommittenten auf dem gewöhnlichen Versendungsweg die Papiere in die Hand zu bekommen erwarten darf, und macht von diesem Schluß, sobald er fest geworden, gehörige Anzeige.“3) Daß diese Form mit der Ausbildung der Verkehrsmittel allmählich durch die Abrede der sofortigen Lieferung ersetzt wurde, versteht sich von selbst.
Den gleichen Gegenstand hat der Verf. In seiner demnächst erscheinenden Darstellung der Börsengeschäfte in „Ehrenbergs Handbuch des Handelsrechts“ erörtert. Wenngleich dort die Art der Behandlung, entsprechend den Aufgaben des Handbuchs, eine wesentlich andere sein mußte, so ließen sich doch einzelne Wiederholungen nicht ganz vermeiden. Um dieselben tunlichst einzuschränken und zugleich die vorliegende Untersuchung zu entlasten, sind die dogmatischen Einzelfragen dem „Handbuch“ vorbehalten worden. Andererseits warden die rechtstatsächlichen Fragen größtenteils und die gesetzpolitischen durchweg nur in dem vorliegenden Heft behandelt.
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Nussbaum, A. (1917). Kommissions- und Eigenhandel des Bankiers. In: Tatsachen und Begriffe im Deutschen Kommissionsrecht. Beiträge zur Kenntnis des Rechtslebens, vol 1. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-99159-2_6
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