Zusammenfassung
Ist der Verleßte mit der Endbefcheid der B.S. nicht 3Uftieden, so kann et entsprechend der in dem Endbescheid enthaltenen Ve-rufungsklaufel (S. 51) in allen gälten binnen einem Jölonat, nachbem ihm der Endbescheid zugeftellt ist, „Betufung“ bei dem zuständigen „Obervetsichetungsamt“ (Spruchkammer) einlegen. Den Endbescheid muß er aber erst abwartn. Manche Berletzte toerben burch das Verfahren so ungebuldig, daß sie gegen den erften Vefcheib, den sin von der B.G. erhalten, fofort Berufung einlegen. Sie machen fich dadurch unnötig Mühe und Rosten. Solche zwek- losen Maßnahmen lassen fich oermeiben, wenn ieder Bterletzte fich, Wte immer wieber betont werden muß jedes Schriftftüd, das ihm zugecht, genau durchfieht. Die Berufung kann der Berletzte natürlich nur einlegen, toenn und fotoeit er durch benEnbbefcheid benachteiligt ist. Ist er daher mit der in dem Endbescheid ausgesprochenen Entscheidung der B.G. selbst einoerstanden, nicht aber mit den Sründen der Entscheidung, so steht ihm im allgemeinen die Verufung nicht zu. Wohl aber ist sie z. B. zulässig, wenn die B.G. eine oorläufige Rente 3ugebilligt hat, und der Bterletzte eine enbgültige Rente oerlangt, toeil er meint, daß in den Unfallfolgen ein getoiffer Sauenuftanb bereits eingetreten fei (S. 25).
This is a preview of subscription content, log in via an institution.
Buying options
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Learn about institutional subscriptionsPreview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Literatur
vor dem Reichsversicheicungsamt 5-100 Mark
Additional information
Besonderer Hinweis
Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
Rights and permissions
Copyright information
© 1914 Springer-Verlag Berlin Heidelberg
About this chapter
Cite this chapter
Schlottmann, R. (1914). Wie haben sich die Verletzten zu verhalten, wenn sie (oder ihre Hinterbliebenen) mit dem Endbescheid der B.S. nicht zufrieden find? (Berufungsverfahren). In: Wie gelangt ein Unfallverletzter zu einer Entschädigung?. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-99067-0_6
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-642-99067-0_6
Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg
Print ISBN: 978-3-642-98256-9
Online ISBN: 978-3-642-99067-0
eBook Packages: Springer Book Archive