Zusammenfassung
Die preußische Rechtsgeschichte hat weder mit dem Zusammenbruch im November 1918 noch mit dem Erlaß der Reichsverfassung vom 11. 8. 1919 ihr Ende gefunden. Der preußische Staat lebt als Gliedstaat eines ihm übergeordneten Bundesstaates noch heute fort, und es kann nicht zugegeben werden, daß der stärker hervortretende unitarische Zug der neuen Reichsverfassung, der Übergang des Finanzwesens, der Eisenbahnen und Wasserstraßen an das Reich, sowie die bedeutende Erweiterung der Gesetzgebungskompetenz des Reichs, der Existenz Preußens als Staat ein Ende bereitet habe. Noch ist Preußen keine Provinz des Reiches, noch übt es in den ihm belassenen Grenzen wahre Staatsgewalt aus, und zwar aus eigenem, historisch überkommenem, originärem Recht, nicht aus einem von der Reichsgewalt abgeleiteten Recht. Noch entwickelt Preußen als Staat ein eigenes Verfassungs- und Rechtsleben und darum ist auch die eigene Rechtsentwicklung in Preußen noch nicht zum Abschluß gelangt und noch nicht in der Rechtsentwicklung des Reichs aufgegangen. Ja, das Weiterbestehen Preußens als größten „Landes” in der neuen deutschen Republik, eines Landes, das trotz seiner Verstümmelung durch den „Frieden“ von Versailles zwei Drittel aller deutschen Staatsbürger umfaßt, hat im Zusammenhang mit den im Jahre 1918 eingetretenen Verfassungsänderungen ganz neuartige Probleme gezeitigt; die preußisch-deutsche Frage hat eine neue Gestalt und eine für die weitere Entwicklung, ja für die weitere Erhaltung des Reiches ganz überragende Bedeutung gewonnen.
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Literatur
Vgl. die Kommentare zur Reichsverfassung vom 11. 8.1919 und zur Preußischen Vefassung vom 30.11. 1920, namentlich die Werke von Anschütz, Die Verfassung des deutschen Reichs, 6. Aufl., 1927 und von Waldecker, Die Verfassung des Freistaates Preußen, 1921 (beide in Stilkes Rechtsbibliothek).
Ferner: Stier-Somlo, Das preußische Verfassungsrecht, 1922.
Stier-Somlo, Artikel Preußen (Verfassung) im Handwörterbuch der Rechtswissenschaft, hrsg. von Stier-Somlo und Elster, Bd. 4, S. 566ff. Hatschek, Das preußische Verfassungsrecht,1924.
Hatschek, Das preußische Verfassungsrecht, 1924.
Vgl. auch die systematischen Darstellungen des Reichsverfassungsrechts. Ferner: Hatschek, Deutsches und preußisches Staatsrecht, Bd. 1, 1922, Bd. 2, 1923.
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Ahschütz, Drei Leitgedanken der Weimarer Reichsverfassung (Recht und Staat, Heft 26), 1923.
Waldecker, Das preußisch-deutsche Problem und die preußische Verfassung, 1922.
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Gmelin, Artikel Unitarismus und Förderalismus im Handwörterbuch der Rechtswissenschaft, hrsg. von Stier-Somlo und Elster, Bd. 6, S. 220ff. Reich und Länder, Vorschläge, Begründung, Gesetzentwürfe, 2. Aufl.,1928.
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Helfritz, Grundriß des preußischen Kommunalrechts, 2. Aufl., 1927.
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Schmidt, E. (1929). Preußen als demokratische Republik. In: Rechtsentwicklung in Preussen. Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft, vol 6. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-99066-3_7
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