Zusammenfassung
Da die Ertragstafeln auf dem Satz aufgebaut sind, dass bei gleichem Alter die grössere Höhe der besseren Bonität angehört, so ist zur Bestimmung der Bonität die Ermittlung des Alters und der Mittelhöhe des betreifenden Bestandes nothwendig. Bezüglich der letzteren ist zu berücksichtigen, dass die Mittelhöhe der Tafeln, wie oben p. 19 bereits bemerkt, nicht als das arithmetische Mittel der Probestämme berechnet ist und deshalb ungefähr 0,5–0,7 m über diesem liegt. In der Praxis wird zwar die Mittelhöhe wohl in den meisten Fällen als das arithmetische Mittel der gemessenen Höhen berechnet, allein diese Berech-nungsart veranlasst keinen bedeutenden Unterschied gegen die Höhe, welche die Tafeln ergeben, weil bei diesen Messungen meist die schwächsten und damit in der Regel auch niedrigsten Stämme nicht berücksichtigt werden. Am besten ist es, die Höhen nur an Stämmen der zweiten und dritten Klasse nach Kraft zu messen. Eine gute Probe bildet hierbei die Messung der leicht zu ermittelnden Oberhöhe, welche ebenfalls in den Tafeln aufgeführt ist.
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Schwappach, A. (1889). Anwendung der Ertragstafel. In: Schwappach, A. (eds) Wachsthum und Ertrag normaler Kiefernbestände in der norddeutschen Tiefebene. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-99048-9_5
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