Zusammenfassung
Die Forderung nach einer exakten klinischen Diagnose besteht in jedem Fall. Mit der fatalistischen Feststellung, daß die Erkrankung schwer zu klären sei, ist der Begutachtung nicht gedient. Denn die Entscheidung, ob zwischen einer entschädigungspflichtigen „Ursache“ und einem Leidenszustand ein Zusammenhang angenommen werden kann, hängt in erheblichem Maße von der Natur des vorliegenden Krankheitszustandes ab (s. u.), nicht bloß von der Art der Schädigung und dem zeitlichen Zusammenhang Mit einem Gefühl der Beschämung erfährt man aus vielen Aktenstücken, daß die neurologische (und auch psychiatrische) Begutachtung viel häufiger an der Oberfläche kleben bleibt, als dies in anderen medizinischen Disziplinen möglich wäre, daß die Rentengewährung auf nichtssagenden Diagnosen, wie Nervenleiden oder Nervenschwäche, aufbaut, die der Bescheinigung, daß Husten, Auswurf oder Bauchweh bestehen, auf internistischem Gebiet äquivalent wären. Und Niemand würde es wagen als Internist eine solche rudimentäre Alles-und-nichts-Diagnose abzugeben. Es können daraus für die Begutachtung sehr erhebliche Folgen sich ergeben, namentlich, wenn außer der ungenügenden Diagnose auch noch ein mangelhafter Untersuchungsbefund der Erstentscheidung zugrunde liegt; wird etwa 10 Jahre später irgendein gut diagnostizierbares „Nervenleiden“ festgestellt, das seinem Wesen nach nicht als entschädigungspflichtig angesehen werden kann, so ist es nicht ganz einfach auseinanderzusetzen, daß dieses Nervenleiden nicht entschädigungspflichtig ist, obwohl ein Nervenleiden schlechthin als D. B.- oder Unfallfolge anerkannt ist.
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Preview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Author information
Authors and Affiliations
Additional information
Besonderer Hinweis
Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
Rights and permissions
Copyright information
© 1933 Julius Springer in Berlin
About this chapter
Cite this chapter
Stern, F. (1933). Die Methodik der Urteilsgewinnung in der Unfall- und D.B.-Begutachtung. In: Neurologische Begutachtung. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-99004-5_5
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-642-99004-5_5
Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg
Print ISBN: 978-3-642-98193-7
Online ISBN: 978-3-642-99004-5
eBook Packages: Springer Book Archive