Zusammenfassung
Im Interesse des öffentlichen Verkehrs kam es erfreulicherweise dadurch anders, daß die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika im August 1925 an 42 Staaten (darunter auch Deutschland) Einladungen zu einer Funkkonferenz ergehen ließ, die im Frühjahr 1926 in Washington stattfinden und sich mit der Änderung und Ergänzung des auf der Londoner Funkkonferenz am 5. Juli 1912 abgeschlossenen Internationalen Funkentelegraphenvertrags befassen sollte. Deutschland hat an diesen Verhandlungen als gleichberechtigter Vertragsstaat teilgenommen. Als besonders wichtige Gegenstände der Beratungen seien genannt: Vorbereitung neuer und Abänderung der bestehenden Vorschriften über
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a)
Verkehr zwischen festen Funkstellen,
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b)
Funktelegraphischen Rundfunk und Presserundfunk,
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c)
Funktelephonischen Rundfunk und Unterhaltungsrundfunk,
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d)
Wellenzuteilung für feste, Land-, bewegliche, Rundfunk- und Versuchsfunkstellen,
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e)
Fernhaltung gegenseitiger Störungen,
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f)
Notmeldungen im erweiterten Sinne,
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g)
Funktechnische Navigation,
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h)
Allgemeine internationale Funkverkehrsreglung.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Thurn, H. (1929). Die dritte Internationale (Welt-) Funkkonferenz und der Weltfunkvertrag (Washington, 1927). In: Die internationale Reglung der Funktelegraphie und -telephonie. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-98984-1_6
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