Zusammenfassung
Die vom Staatssekretär des Reichspostamts in der Schlußsitzung der Vorkonferenz ausgesprochene Hoffnung, die nächste Konferenz bereits 1904 in Berlin begrüßen zu können, verwirklichte sich nicht, da der Gang der Ereignisse wiederholt Verschiebungen dieser Konferenz notwendig machte, bis sie endlich am 3. Oktober 1906 im Reichstagsgebäude ihre Tagung eröffnen konnte. Außer Deutschland hatten noch 29 Staaten die Konferenz beschickt; die einzelnen Staaten hatten Vertreter der in Betracht kommenden Ressorts, und zwar neben denen der Telegraphenverwaltungen solche der Militär-, Marine- und Kolonialverwaltungen entsandt.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Thurn, H. (1929). Der Berliner Funkentelegraphenvertrag 1906. In: Die internationale Reglung der Funktelegraphie und -telephonie. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-98984-1_3
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