Zusammenfassung
Durch die zunehmende Attraktivität des Internet sowohl für Privat- als auch Geschäftsleute gewinnt die Frage der Ausgestaltung der Vertragsverhältnisse mit sog. „Internet-Providern“ verstärkt an Aktualität. Grundsätzlich werden in der Literatur zwei Arten von Providern unterschieden: Zum einen die sog. „Content Provider“, welche über das Internet eigene Inhalte anbieten oder den Zugang zu fremden Inhalten vermitteln1. Als Beispiel für Content Provider seien die online-Informationsdiensteanbieter von Datenbanken oder anderen Informationssammlungen oder auch Versandhäuser genannt, welche ihre Waren im Internet anbieten. Davon sind zum anderen die sog. „Access Provider“, welche mit Content Providern Verträge schließen, um ihnen Speicherkapazität und Zugriffsmöglichkeiten für ihre Präsentation im Internet anzubieten2 und Anwendern den Zugang zum Internet zu gewähren, zu unterscheiden Daneben existieren noch sog. Service Provider, welche fremde Inhalte zur Nutzung im Internet bereithalten3. Service Provider können als ein Unterfall der Content Provider angesehen werden.
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Sengpiel, M., Klett, D., Gottschalk, S. (2000). Vertragsgestaltung zwischen den Beteiligten. In: Handbuch zum Internetrecht. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-98039-8_8
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