Zusammenfassung
Die aus den Mendelschen Gesetzen ableitbaren, empirisch gewonnenen oder auf Grund der Kenntnis des Karyotyps ermittelten Risikoziffern bilden die Grundlage für alle erbprognostischen Einschätzungen. Sie erfahren über die Methoden zu ihrer weiteren Präzisierung, wie biochemische und mikrosymptomatische Heterozygoten-Nachweise sowie zusätzliche genetische Daten hinaus noch wichtige Ergänzungen. Wesentlich ist in diesem Zusammenhang die Kenntnis über die Häufigkeit und Verbreitung einer entsprechenden Störung in der Bevölkerung. Bei nachgewiesener Heterozygotie für ein rezessives, im homozygoten Zustand schwer schädigendes Gen nimmt z. B. die Gefahr, auf einen in gleicher Weise heterozygoten Partner zu treffen und geschädigte Kinder zu bekommen, mit der Häufigkeit des Gens in der Bevölkerung ab. Eine Einschätzung wird also durch die Kenntnis über Verbreitung des Gens, Häufungsgebiete usw. erleichtert. Nicht bei jeder genetisch bedingten Störung hat der damit befaßte Zweig der Humangenetik, die Populationsgenetik, bereits entsprechende Anhaltspunkte ermitteln können. Teilweise müssen grobe Einschätzungen bzw. die Anzahl der in einem gewissen Zeitraum publizierten Fälle Anhaltspunkte liefern.
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Witkowski, R., Prokop, O., Ullrich, E. (1995). Schlußfolgerungen aus der Risikoeinschätzung im Beratungsgespräch. In: Lexikon der Syndrome und Fehlbildungen. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-97628-5_3
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