Zusammenfassung
Der Krankenhausbedarfsplan enthält allgemeine Zielsetzungen und Einzelfestsetzungen. Die Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und der Landesplanung sind dabei zu beachten. Die Versorgung durch Universitätskliniken und sonstige nicht nach dem KHNG geförderte Krankenhäuer (z. B. die Bundeswehrkrankenhäuser) ist zu berücksichtigen. Der Krankenhausbedarfsplan bildet einzelne Versorgungsgebilde. Er ordnet die darin zur Versorgung der Bevölkerung benötigten Krankenhäuser in ein bedarfsgerecht gegliedertes System verschiedener Leistungsstufen ein. Für Fachkrankenhäuser und besondere zentrale Krankenhausfacheinrichtungen sind bei Bedarf besondere Versorgungsgebilde zu bilden. Der Krankenhausbedarfsplan weist den Bedarf an Krankenhausplanbetten aus. Der Bedarf ist nach Fachrichtungen aufzuteilen. Dabei sind nach fachlichen Gesichtspunkten gegliederte Bereiche überschaubarer Größe vorzusehen. Der Krankenhausbedarfsplan nimmt die vorhandenen Krankenhäuser, die für eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung benötigt werden, nach gegenwärtiger und künftiger Aufgabenstellung, Größe und Leistungsstufe auf. Er legt fest, wie und in welchen öffentlichen Bereichen ein zusätzlicher Bedarf oder Ersatzbedarf gedeckt werden soll.
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Lippert, HD., Kern, BR. (1991). Krankenhausbedarfsplan. In: Arbeits- und Dienstrecht der Krankenhausärzte von A-Z. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-97302-4_52
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