Zusammenfassung
Das Arzneimittelgesetz sieht vor , daß für die pflanzlichen Arzneimittel ein Nachweis der Wirksamkeit und Unbedenklichkeit erbracht werden muß. Seit etwa 12 Jahren ist eine Kommission am Bundesgesundheitsamt mit der schwierigen Aufgabe betraut, sämtliches Erkenntnis- und Forschungsmaterial, das über die Arzneidrogen vorliegt , zu sichten und zu priifen . Die Ergebnisse sind in über 250 Einzelmonographien niedergelegt. Da die pflanzlichen Arzneidrogen traditionell in Form von Tees (Kalt auszügen, Aufgiissen, Abkochungen), Tinkturen und Extrakten genutzt werden, beziehen sich die traditionellen Erfahrungswerte natürlich auf die tiberkommenen galenischen Zubereitungsformen. Nun sind jedoch fur die Wirksamkeit eines Arzneimittels Arzneiform und Dosierung von derselben Bedeutung wie die jeweils verarbeitete Droge selbst . Folglich sind die traditionellen Erfahrungswerte nicht ohne weiteres auf solche pflanzlichen Arzneimittel tibertragbar, die heute in den modernen Arzneiformen (Granulate, Dragees, Kapseln, AmpuIlen) angeboten werden.
Nicht eine Übersicht über die Arbeiten, sondern eine Übersicht über die Sache versuchten wir zu geben.
Karl Jaspers
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Hänsel, R. (1991). Vorwort. In: Phytopharmaka. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-97166-2_1
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