Zusammenfassung
In der Bundesrepublik Deutschland kann nach Abschluß des Medizinstudiums (Berufsausbildung) und Erhalt der Approbation als Arzt mit der Weiterbildung zum „Gebietsarzt“ (früher „Facharzt“) begonnen werden. Das Ziel der Weiterbildung ist, „Ärzten nach Abschluß ihrer Berufsausbildung im Rahmen ärztlicher Berufstätigkeit eingehende Kenntnisse und Fähigkeiten in den Gebieten, Teilgebieten und Bereichen zu vermitteln“. Art, Inhalt, Dauer und zeitlicher Ablauf der jeweiligen Weiterbildung werden durch die Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern geregelt, die sich i. allg. sehr eng an die Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer anlehnen. Die Weiterbildung zum Gebietsarzt findet in der Regel ihren Abschluß durch das erfolgreiche Bestehen einer Prüfung vor der jeweiligen Landesärztekammer. Nach der Anerkennung als Gebietsarzt wird jede Art von fachspezifischer Wissenserweiterung unter dem Begriff der Fortbildung zusammengefaßt.
Weitere Informationen zum Thema dieses Kapitels sind in folgenden Kapiteln zu finden: 1.1, 1.2, 7.2.
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Radke, J., Kettler, D. (1992). Weiter- und Fortbildung. In: Doenicke, A., Kettler, D., List, W.F., Tarnow, J., Thomson, D. (eds) Anästhesiologie. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-97158-7_49
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