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Grenzen ärztlicher Behandlungspflicht

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Intensivmedizinische Praxis
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Zusammenfassung

Zu allen Zeiten mußten die Ärzte ihren Standort zu den schwerst-und unheilbar Kranken, zu den körperlich und geistig Verkrüppelten bestimmen. Das galt unter allen kulturellen, gesellschaftlichen, sozialen und ökonomischen Bedingungen. Mit dem in der Alltagssprache gebräuchlichen Begriff „Sterbehilfe“ wurde der seit der griechisch-römischen Antike freilich ganz anders definierte Begriff „Euthanasie“ zunehmend zum Gegenstand der Diskussion. Die sich hinter der „Sterbehilfe“ verbergenden Tatsachen, Handlungen oder Unterlassungen sind glücklicherweise in der klinischen Intensivmedizin in der Regel Teil stillen und selbstverständlichen Verantwortungsbewußtseins für die Grenzen ärztlicher Kunst. Wie aber findet der einzelne Arzt, wie findet die Gruppe der am Sterbeprozeß der Patienten auf der Intensivstation beteiligten Personen seine bzw. ihre Normen für die rechtzeitigen und annehmbaren Grenzen der Behandlungspflicht? Der Theologe J. Gründel [1] sagt: „Es genügt nicht, nur auf das tradierte Ethos einer Gruppe—etwa der Ärzte—zu verweisen oder auf die rechtliche Autorität und ihre Aussagen zurückzugreifen. Vielmehr stellt sich für die Betroffenen die Frage, was ist sittlich erlaubt, was widerspricht der Achtung vor der Würde der menschlichen Person? Man kann sich die Antwort leicht machen, in dem man zwischen einer Hilfe beim Sterben und einer Hilfe zum Sterben unterscheidet. Erstere ist dann als menschliche Begleitung des Sterbenden anzusehen, letztere als bewußte und direkte Beschleunigung des Sterbeprozesses zu bezeichnen. Hilfe beim Sterben wäre menschliche Pflicht, Hilfe zum Sterben widerspräche dem Tötungsverbot. Doch so einfach läßt sich die Wirklichkeit des Lebens nicht in den Griff bekommen.“

„Der Arzt befasse sich mit der völligen Beseitigung der Leiden der Kranken und mit dem Lindern der Heftigkeit der Leiden. Aber er wage sich nicht heran an jene, die von der Krankheit schon überwältigt sind.“ Aus Corpus Hippocraticum, Apologie der Heilkunst (8. Jh. v. Chr.) [2]

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Weiterführende Literatur

  • Gründel J (1985) Sterbehilfe aus ethischer Sicht. Med R 1: 2–6

    Google Scholar 

  • Hirsch G (1985) Geleitwort zum Themenheft „Grenzen der ärztlichen Behandlungspflicht“. Med R 1: 1

    Google Scholar 

  • Richtlinien der Bundesärztekammer für die Sterbehilfe (1985) Med R 1: 38–40

    Google Scholar 

  • Richtlinien und Kommentar der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (1987) Dtsch Ärztebl 31: 1933

    Google Scholar 

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© 1989 Springer-Verlag Berlin Heidelberg

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Graf-Baumann, T. (1989). Grenzen ärztlicher Behandlungspflicht. In: List, W.F., Osswald, P.M. (eds) Intensivmedizinische Praxis. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-96952-2_12

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