Zusammenfassung
Die Aufgaben des medizinischen Sachverständigen im Versorgungswesen betreffen vor allem Begutachtungen im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz (SchwbG). Das soziale Entschädigungsrecht sieht für Beschädigte u.a. Geldleistungen (z. B. Beschädigtenrente, Pflegezulage, Leistungen der Kriegsopferfürsorge) vor, während das SchwbG kein Leistungsgesetz ist und somit auch keinen Rentenanspruch begründet. Die Behörden, die beide Rechtsbereiche durchführen, sind die Versorgungsämter. Die Bezeichnung „Versorgungswesen“ stammt aus der Zeit, in der die Versorgungsämter allein mit der Versorgung von Beschädigten befaßt waren. Der ausschließliche Versorgungscharakter dieser Behörden ist jedoch durch die Übernahme von Aufgaben aus dem Bereich des 1974 geschaffenen SchwbG verlorengegangen. Dieser Trend wird sich durch die Übertragung neuer Aufgaben (z.B. Durchführung des Bundeserziehungsgeldgesetzes, Zivilblindengesetz) fortsetzen. Deshalb werden bereits einige dieser Behörden nicht mehr „Versorgungsämter“, sondern z. B. „Ämter für Soziales und Familie“ genannt. Insofern ist es zwar nicht verkehrt, noch von Begutachtungen im „Versorgungswesen“ zu sprechen, aber es sollte doch besser „Begutachtungen im sozialen Entschädigungsrecht“ oder „Begutachtungen nach dem Schwerbehindertengesetz“ heißen.
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Rösner, N., Bichler, KH. (1994). Das ärztliche Gutachten im Versorgungswesen. In: Das urologische Gutachten. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-96918-8_2
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