Zusammenfassung
„Aufnahme und Entlassung“ gehören im Denken des klinischen Psychiaters in ähnlicher Weise nahe zusammen wie „Diagnose und Therapie“. Man kann bekanntlich nicht „zuerst einmal in Ruhe fertig diagnostizieren, bevor man mit der Behandlung beginnt“. Die psychische Behandlung setzt mit dem ersten Gespräch ein. Ebenso kann man auch nicht „zuerst in Ruhe klinisch behandeln, bevor man mit den Entlassungsvorbereitungen beginnt“. Denn die Entlassung kommt nicht immer so zustande, wie wir sie planen. Es kann alles sehr schnell gehen (oft soll es dies auch), und zahlreiche Chancen können verpaßt werden. Deshalb beginnen die Entlassungsvorbereitungen u. a. damit, daß wir schon im Aufnahmezimmer die Adressen der wichtigsten Bezugspersonen des Kranken notieren. Dies zeigt dem Patienten gleichzeitig, daß wir nicht im Sinne haben, uns und ihn von seiner gewohnten Umgebung zu isoheren.
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Ernst, K. (1981). Aufnahme und Entlassung. In: Praktische Klinikpsychiatrie für Ärzte und Pflegepersonal. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-96649-1_3
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