Zusammenfassung
Ohne Schwierigkeiten lassen sich die Höhe der Erwerbsminderung durch Glaukom und die Untauglichkeit für bestimmte Tätigkeiten beurteilen, da diese Urteile allgemeinen Regeln der Begutachtung folgen. Sehr schwierig kann jedoch die Frage nach dem ursächlichen Zusammenhang des Glaukoms mit einem angeschuldigten Ereignis sein. Der Gutachter muß versuchen, sich Klarheit über die Fragen zu verschaffen, ob vielleicht ein Glaukom schon vor dem angeschuldigten Ereignis bestand, ohne daß der Patient dies wußte, oder ob das Glaukom unabhängig von dem angeschuldigten Ereignis als primäres Glaukom entstand, oder ob es sich um ein Sekundärglaukom handelt, das durch dieses angeschuldigte Ereignis ausgelöst worden sein könnte. Der Gutachter muß die folgenden Fragen beantworten: Was gibt der Patient als Schadensereignis an? Datum und Tageszeit? Wie war der Zustand beider Augen unmittelbar vor und nach dem Ereignis? Welche Tätigkeit hat der Patient vorher und nachher ausgeübt? Wann wurde ein Arzt hinzugezogen? Welche Glaukomform lag nach dem Verlauf vor, ein akuter Winkelverschluß mit sehr hohen Druckwerten oder der subjektiv symptomarme Verlauf des Glaucoma simplex? Wann traten subjektive Glaukomsymptome auf?
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Leydhecker, W. (1979). Probleme bei der Begutachtung Glaukomkranker. In: Die Glaukome in der Praxis. Kliniktaschenbücher. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-96493-0_12
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