Zusammenfassung
Seit alters her haben Gesellschaft und Religionsgemeinschaften Verbote von Ehen zwischen Verwandten erlassen. Diese Einschränkungen haben aber sehr wahrscheinlich ihre Wurzel nicht in biologischen Erwägungen und Erfahrungen, sondern vielmehr in soziologischen Notwendigkeiten. Die Bildung menschlicher Gemeinschaften ist ohne ein Inzesttabu schwer vorstellbar. Es dürfte historische Gründe haben, bis zu welchem Verwandtschaftsgrad das Inzesttabu in den verschiedenen Gesellschaften ausgedehnt wurde. In Ausnahmefällen wurde sogar die Ehe unter Geschwistern toleriert oder, wie bei den Pharaonen, gefordert. Im gesamten christlichen Raum gilt auch die Ehe zwischen Vettern ersten Grades noch als unerwünscht. In der katholischen Kirche ist für solche Ehen eine spezielle Dispens einzuholen, die aber in der Regel erteilt wird. Daß den kirchlichen Vorschriften andere als biologische Erwägungen zugrunde lagen, wird beim Verbot der Ehe bei sogenannter geistlicher Verwandtschaft (z.B. Taufpate und Patetikind) offensichtlich.
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© 1975 Springer-Verlag Berlin · Heidelberg
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Fuhrmann, W., Vogel, F. (1975). Das Risiko der Verwandtenehe. In: Genetische Familienberatung. Heidelberger Taschenbücher, vol 42. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-96300-1_12
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