Zusammenfassung
Da beim behandelten Tumorkranken
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der Tumor gesundes Gewebe verdrängte oder zerstörte, da
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durch Bestrahlung oder Operation zusätzliche Anteile von gesundem Gewebe zerstört oder entfernt und oft
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durch Narbenzug weitere sekundäre anatomische Veränderungen bewirkt wurden sind, je nach der Lokalisation, wichtige oder unbedeutendere Körperfunktionen des Patienten ausgefallen. Der Tumorkranke ist, auch nach erfolgreicher Therapie, ein mehr oder minder stark Behinderter geworden. Es gilt, ihn medizinisch und, wenn notwendig, beruflich zu rehabilitieren. Der Begriff „medizinische Rehabilitation“ läßt sich etwa folgendermaßen umschreiben: Er umfaßt alle vom Arzt und von nichtärztlichen medizinisch tätigen Personen einzuleitenden Maßnahmen, welche in Teamarbeit mit passiver und aktiver Mithilfe des Patienten durchgeführt werden, um ihm möglichst viel von den Funktionen zurückzugeben, die er durch ein angeborenes oder erworbenes akutes oder chronisches Leiden nicht besitzt, verloren hat oder wahrscheinlich verlieren wird. Falls dieses Ziel nicht vollständig erreicht werden kann, gehört es zu den Aufgaben der Rehabilitationsmedizin, dem Patienten zusätzliche Fertigkeiten und Hilfsmittel zur Kompensation zu vermitteln.
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Schimpf, K. (1974). Berufliche Rehabilitation von Tumorkranken. In: Ott, G., Kuttig, H., Drings, P. (eds) Standardisierte Krebsbehandlung. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-96218-9_8
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