Zusammenfassung
Breland wendet sich in seinem Aufsatz „Das Ende des Strafprinzips und die Chance der (Lern-)Psychologie“ (s. S. 93 ff.) gegen das „repressive Strafrechtssystem“ und behauptet: „Es gibt keine wissenschaftliche Theorie, die das repressive Strafrechtssystem noch legitimieren könnte“ (S. 93). Dem will man gerne zustimmen (wobei man allerdings vor manchen Schriften Freuds, in denen er zwar die Gefahren, aber auch die Notwendigkeit der menschlichen Strafordnung betont hat, die Augen verschließen muß). In der Tat sind die sogenannten „Strafzwecke“ der „Abschreckung, Besserung und Vergeltung“ zweifelhaft und diskussionsbedürftig, keineswegs aber so abwegig, wie Breland dies annimmt. Für die abschreckende Wirkung der Strafen wurde zwar nie ein positiver Beweis erbracht, doch kann man deshalb deren Abschreckungsfunktion nicht schlichtweg leugnen. Oder wollte Breland in einer Gesellschaft leben, in der Diebstahl, Scheckbetrug und Erpressung — wenn auch nur versuchsweise — straffrei blieben? Ob und in welchem Maße Strafen abschrecken, wird sich nicht leicht entscheiden lassen.
Ich wollte Herrn Breland Gelegenheit bieten, zu dieser Entgegnung Stellung zu beziehen, konnte ihn jedoch über die vom Beltz-Verlag erhaltene Anschrift nicht erreichen.
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Literatur
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© 1979 Dr. Dietrich Steinkopff Verlag, Darmstadt
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Guss, K. (1979). Verhaltenstherapie bei Delinquenten? — Entgegnung an Breland: „Das Ende des Strafprinzips …“. In: Guss, K. (eds) Gestalttheorie und Sozialarbeit. Uni-Taschenbücher, vol 843. Steinkopff, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-95967-7_8
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