Zusammenfassung
Die Grundlagen der Verwaltungsvorschrift gehen auf das Jahr 1979 zurück. Mit der Richtlinie 80/68/EWG vom 17.12.1979 über den Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung durch bestimmte gefährliche Stoffe (→ Ziffer 11.7.8) hatte der Rat die Mitgliedstaaten angehalten, innerhalb eines Zeitraumes von 2 Jahren — d.h. bis zum 19.12.1981 — die in der Richtlinie formulierten Anforderungen in nationales Recht umzusetzen. Hinsichtlich dieser Umsetzung hatten Bund und Länder gemeinsam gegenüber der EG-Kommission die Auffassung vertreten, daß über die materiell — rechtlichen Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes diese Umsetzung für die Bundesrepublik erfolgt sei. Weiterhin würden durch den Erlaß von Verwaltungsvorschriften, veröffentlichten Runderlassen oder Einzelanweisungen die Bestimmungen zum WHG präzisiert und konkretisiert. Ergänzend wurde auf das Abfallrecht des Bundes und der Länder hingewiesen.
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Wagner, K. (1995). Erste allgemeine Verwaltungsvorschrift über Anforderungen zum Schutz des Grundwassers bei der Lagerung und Ablagerung von Abfällen. In: Abfall und Kreislaufwirtschaft. Abfall und Kreislaufwirtschaft. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-95789-5_7
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