Zusammenfassung
Bei bestimmten, im noch geltenden Abfallgesetz angesprochenen Abfällen mußten zusätzliche Anforderungen an das Handling und die Entsorgung gestellt werden. Damit sollten gefährliche Umweltbeeinträchtigungen vermieden werden. Diese zusätzlichen Anforderungen an die Entsorgung ergaben sich aus den weiteren Bestimmungen des Abfallgesetzes. Da aber auch der unkontrollierte Umgang mit bestimmten Stoffen, die nicht Abfälle im Sinne des Abfallgesetzes sind, sondern als Reststoffe einer Verwertung zugeführt werden sollen, zu Umweltbeeinträchtigungen führen kann, mußte auch deren Weg transparent gemacht werden. Um eine effektive Überwachung der Entsorgung dieser Stoffe garantieren zu können, waren wirksame Kontrollmechanismen zu schaffen.
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Wagner, K. (1995). Definition und Überwachung von Abfällen und Reststoffen. In: Abfall und Kreislaufwirtschaft. Abfall und Kreislaufwirtschaft. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-95789-5_5
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