Zusammenfassung
Die im vorhergehenden Abschnitt 3 aufgezeigten Rechnungslegungsvorschriften zwingen Untemehmungen, eine periodische Selbstdarstellung in Form eines Jahresabschlusses abzugeben. Dieser Jahresabschluß dient (neben der Ausschüttungsbemessung) der Information der an der Unternehmung interessierten Gmppen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Aufbauend auf dieser Beurteüungsgmndlage gestalten die emzehien Gmppen üire weiteren Beziehungen zu der Untemehmung und das Abbüd dieser Beziehungen ergibt wiedemm den folgenden Jahresabschluß. Die Unternehmensleitung karm dementsprechend mit Hilfe ihrer Selbstdarstellung versuchen, das Verhalten der Gmppen aktiv zu gestalten, d. h. sie zu einem erwünschten, untemehmensinteressenorientierten Verhalten zu bewegen. Diese aktive, zielorientierte Beeinflussung der Adressaten des Jahresabschlusses ist ein Hauptziel der Jahresabschlußpolitüc. Weitere Ziele sind die Beeinflussung der an die Eigenkapitalgeber fließenden Ausschüttungen (falls Management und Eigenkapitalgeber getrennte Personenkreise sind) und die Herabsetzung der Ertragsteuerbelastung.
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Franz, KP. (1988). Jahresabschlußpolitik. In: Der Jahresabschluß der Unternehmung. Reihe: Betriebswirtschaft und Betriebspraxis. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-95755-0_4
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