Zusammenfassung
Wie für andere invasive Maßnahmen der Therapie, muß der Arzt den Patienten vor Eingriffen, die der künstlichen Ernährung dienen, aufklären über die Art des Eingriffs, über Begründung und Zielsetzung der Intervention, über mögliche Risiken und denkbare Nebenwirkungen, über mögliche Alternativen — und auch über die ungünstigen Folgen einer Ablehnung oder Verzögerung oder Abwandlung des vorgeschlagenen Behandlungsweges. Die Aufklärung darf sich um so knapper halten, je unabweislicher sich eine bestimmte Vorgehensweise aufdrängt, je mehr eine klinische Situation also Notfallcharakter annimmt. Die Aufklärung muß sich am Patienten, an seiner Erlebnis- und Verständnisweise orientieren. Informationsschriften können ein Aufklärungsgespräch, die unmittelbare Kommunikation zwischen Patient und Arzt, ergänzen, nicht aber ersetzen. Gespräch und ärztliche Zuwendung sollen eine Vertrauenbasis für den Behandlungsvertrag, für das gemeinsame Angehen der pflegerischen und gesundheitlichen Probleme des Patienten, schaffen.
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Reichenberger, S. (1993). Ethische und rechtliche, psychologische und soziale Probleme bei der künstlichen Ernährung, bei der Pflege und Therapie Hochbetagter und Schwerstkranker. In: Künstliche Ernährung für Schwerkranke und Pflegebedürftige. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-95712-3_5
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