Zusammenfassung
Der Begriff des Umweltstaates bedarf der Klärung. Denn er kann sowohl in seinem Umfang als auch in seiner Zielrichtung recht unterschiedlich aufgefaßt werden. Wie bereits erwähnt, soll unter diesem Begriff zunächst ein Staatswesen verstanden werden, das die Unversehrtheit seiner Umwelt zu seiner Aufgabe sowie zum Maßstab und zum Verfahrensziel seiner Entscheidungen macht.7 Dies bedeutet aber nicht, daß der gesellschaftliche, also nichtstaatliche Bereich aus der Betrachtung ausgeklammert werden soll. Ein „Umweltstaat“ in dem hier zugrundegelegten Sinne könnte auch durch einen verstärkten nichtstaatlich getragenen Umweltschutz geprägt sein.8
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© 1989 Springer-Verlag Berlin Heidelberg
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Kloepfer, M. (1989). Der Begriff „Umweltstaat“. In: Kloepfer, M. (eds) Umweltstaat. Ladenburger Diskurs. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-95596-9_6
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