Zusammenfassung
Ehmanns pessimistische Einschätzung der Mitbestimmungsgesetzgebung und der Tätigkeit der Personal- beziehungsweise Betriebsräte rief in der von Henning Marwedel geleiteten Diskussion Widerspruch hervor. Nach Ansicht von Baron hat die Erweiterung der Mitbestimmungsrechte bezüglich der modernen Technologie die Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und Personalrat gefördert. Außerdem werde das Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Volkszählungsgesetz von vielen Kollegen positiv beurteilt. Auch Pflaumer berichtete aus Kenntnis der Bundesministerialver- waltung von einer im Regelfall vernünftigen Zusammenarbeit zwischen Personalrat und Dienststelle. So seien zum Beispiel viele Dienstvereinbarungen über die Einführung von Bildschirmarbeitsplätzen verabschiedet worden. Gliss fügte mit Blick auf montanmitbestimmte Industriebetriebe einschränkend hinzu, daß die Konsenswilligkeit und -fä- higkeit von Arbeitnehmervertretern und ihren Gewerkschaften ausgesprochen unterschiedlich seien. Teilweise sei die Ablehnung von Informationstechnologien nur strategisch begründet, um andere Ziele zu erreichen. Außerdem könnten die örtlichen Arbeitnehmervertretungen häufig nicht autonom entscheiden, da sie an die Beschlüsse ihrer Gewerkschaften gebunden seien. Auch Prinz unterstrich, daß die örtlichen Selbstverwaltungsorgane immer mehr von den Beschlüssen und Empfehlungen überlokaler Gewerkschaften abhängig würden.
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Schäfer, P. (1985). Aussprache zu den Referaten von Hans Martin und Horst Ehmann. In: Reinermann, H., Fiedler, H., Grimmer, K., Lenk, K., Traunmüller, R. (eds) Öffentliche Verwaltung und Informationstechnik. Informatik-Fachberichte, vol 98. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-95469-6_24
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