Zusammenfassung
An Regelungen zum Normsetzungsverfahren ist unsere Rechtsordnung nicht sonderlich reich. Während ansonsten das Verfahrensrecht als besonderer Bereich des wissenschaftlichen wie auch des praktischen Interesses eine durchaus selbständige Position neben dem materiellen Recht hat einnehmen können — nicht zuletzt eingedenk der Erfahrung, daß erst ein funktionsfähiges Verfahren dem (materiellen) Recht wirksam zur Geltung verhelfen kann —, läßt der Bereich der Rechtsetzung Entsprechendes weitgehend vermissen. Zwar kennt das Verfassungsrecht zahlreiche Bestimmungen über das Zustandekommen von Gesetzen, doch auch diese erweisen sich bei detaillierter Betrachtung als lückenhaft und betreffen insbeson-dere erst den Zeitraum von der Einbringung des Gesetzes an (Art. 76 Abs. 1 GG). Demgegenüber ist inzwischen wohl einhellig anerkannt, welch wesentliche Bedeutung dem „Vorverfahren“ zukommt. Das Zunehmen von förmlichen wie informellen Hearings mag hierfür ebenso Beleg sein, wie der bisweilen sehr sorgfältige Umgang mit Referenten- und Regierungsentwürfen einschließliche einer Vorab- Beteiligung der interessierten Öffentlichkeit (1).
Eingeklammerte Ziffern im Beitrag beziehen sich auf die Anmerkungen, S. 141.
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Anmerkungen
Vgl. die Konkretisierungsbemühungen im Gesetzentwurf der BReg zur Dienstrechtsreform, BT-Drs. 7/4922 v. 24.3.1976; hierzu U.A. Thiele, DVB1. 79, 448 ff.
Was bereits insoweit kaum zutreffen dürfte, als der sowohl vom BVerfG als auch vom BVerwG und hess. VGH angerufene “Kronzeuge” Jacobi zur Rechtslage unter der Weimarer Reichs-verfassung argumentiert hatte (Anno 1932!).
Vgl. auch die Differenzierung bei Maunz, in: Maunz-Dürig- Herzog-Scholz, Grundgesetz, Art. 80 Rdn. 47.
Hierzu vgl. Rödig, Zum Begriff des Gesetzes in der Rechts-wissenschaft, in: ders. (Hrsg.), Studien zu einer Theorie der Gesetzgebung, Berlin-Heidelberg-New York 1976, S. 5 ff. (bes. S. 42 ff.).
Mißverständlich ist, wenn insoweit BVerfGE 10, 221 (227) von einer “Überschreitung der Ermächtigung” spricht. Richtiger wäre gewesen, insoweit das Fehlen einer Ermächtigung zu konstatieren.
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Baden, E. (1982). Anweisungen zum Rechtsetzungsverfahren über Art.80 GG?. In: Kindermann, H. (eds) Studien zu einer Theorie der Gesetzgebung 1982. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-95417-7_10
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