Zusammenfassung
Es bestehen keine Zweifel darüber, daß die klinische Diagnose in jedem Fall durch den bakteriologischen Erregernachweis abgesichert werden muß. Diese Forderung ist vor allem dadurch begründet, daß nur die Prüfung der Erregerempfindlichkeit einen sicheren Hinweis auf das im Einzelfall bestwirksame Antibiotikum und auf seine Dosierung gibt. Überall, wo die Möglichkeit zur bakteriologischen Untersuchung besteht oder wo eine solche Untersuchung irgendwie erreichbar ist, muß sie genutzt werden. In Kliniken und größeren Krankenhäusern dürfte sie überall gegeben sein. Kleinere Krankenhäuser und in der Praxis tätige Ärzte haben diese Möglichkeit nicht und sind auf den Postweg angewiesen. Hier wird die Indikation zur Antibiotikabehandlung deshalb auch zum größten Teil aufgrund der klinischen Diagnose gestellt. Wenn man bedenkt, daß polyresistente Keime hier selten sind und daß selbst Keime, die aus den Krankenhäusern mit nach Hause gebracht werden, nach geraumer Zeit ihre erworbene Resistenz verlieren und sich dann wieder normal verhalten, so kann hier auf die Forderung nach der Unabdingbarkeit des Erregernachweises und des Antibiogramms weitgehend verzichtet werden.
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Vanek, E. (1975). Das Antibiogramm als Grundlage der Antibiotikatherapie. In: Ahnefeld, F.W., Burri, C., Dick, W., Halmágyi, M. (eds) Prophylaxe und Therapie bakterieller Infektionen. Klinische Anästhesiologie und Intensivtherapie, vol 8. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-95274-6_9
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