Zusammenfassung
Wie wir gesehen haben, sind Mosaikbildungen auf chromosomaler Grundlage bei einem Individuum dadurch gekennzeichnet, daß der Körper aus zwei oder mehr relativ leicht nachweisbaren Stammlinien von unterschiedlicher Chromosomenkonstitution aufgebaut ist, die in dem betreffenden Individuum ihren Ursprung haben. Dieser Zusatz ist nötig, um die Mosaikbildung von der Chimäre zu unterscheiden, bei welcher Zell-Linien vorliegen, die von einem anderen Individuum herrühren. Ein einfaches, wenn auch künstliches Beispiel einer Chimäre wäre ein Individuum mit erfolgreich transplantiertem Organ eines Spenders. Es gibt jedoch auch Fälle von natürlicher Chimärenbildung. So kann es sein, daß Vorläufer von Blutstammlinien bei dizygotischen, nicht-identischen (diskordanten) Zwillingen während der Entwicklung von einem Fetus in den anderen gelangen. Da der Fetus eine fremde Zelle nicht als solche „erkennt“ und durch Immunreaktion zerstört, vermögen derartige Zellen „Wurzeln zu fassen“, indem sie eine Stammlinie für sich aufbauen. Hier liegt dann definitionsgemäß keine Mosaikbildung vor.
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© 1968 Springer-Verlag Berlin · Heidelberg
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Valentine, G.H. (1968). Geschlechtschromosomen und Mosaikbildung. In: Die Chromosomenstörungen. Heidelberger Taschenbücher, vol 45. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-95059-9_11
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