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Wohlstand, Polizei und Gesetzgebung

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Der Verfassungsstaat der Neuzeit

Part of the book series: Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft ((ENZYKLOP.STAAT))

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Zusammenfassung

Bei der Betrachtung der Expansion als eines Zwecks des modernen Staates haben wir kurz die Förderung von Handel und Industrie gestreift. Obgleich die staatliche Betätigung von den Steuerquellen abhing und zunächst in erster Linie auf die Unterhaltung und Versorgung von Militärstreitkräften gerichtet war, verfolgte sie noch ein besonderes, wenn auch verwandtes Ziel, nämlich die Förderung des allgemeinen Wohlstands. Es ist behauptet worden, der Staat habe den allgemeinen Wohlstand allein darum angestrebt, weil er die Unterhaltung von Landheeren und Seestreitkräften erleichterte und damit die territoriale Expansion förderte. Ließe sich nicht auch umgekehrt behaupten, die territoriale Expansion sei darum angestrebt worden, weil sie größere Möglichkeiten zur Sicherstellung des Wohlstandes bot, insbesondere im Falle von Kolonien? Wie wir schon an früherer Stelle andeuteten, stehen alle diese Staatszwecke untereinander in Wechselbeziehung. Der Wohlstand wurde jedoch von vielen Staaten durchaus als ein Selbstzweck angestrebt. In der Tat befaßte sich der Merkantilismus in erster Linie mit der Frage, wie dieses Ziel zu erreichen sei. Der fabelhafte Reichtum der Holländer im 17. Jahrhundert war bis zu einem gewissen Grad der Anlaß zu den Spekulationen, die der Merkantilismus über den Handel anstellte.

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Hinweise und Anmerkungen

  1. Dies ist die Ansicht von Jakob Viner in seinem oben zitierten Aufsatz (Ch. I, Anm. 6) „Power versus Plenty…“ (1949); sie ist aber, wie mein (seit 1937 unverändert gebliebener) Text zeigt, keineswegs neu. Im übrigen teile ich Viners Wunsch, diesen Standpunkt mit besonderem Nachdruck zu vertreten gegenüber Feststellungen wie der Cunninghams : „Das Merkantilsystem betrachtet den Menschen allein als ein Wesen, das nach nationaler Macht strebt.“ Siehe Section 136, The Growth of English Industry and Commerce von William Cunningham. Der ganze Streit über die ökonomische (materialistische) Geschichtsauslegung ist in den wenigen Sätzen dieses Abschnitts klar enthalten. An Stelle von Hinweisen mag es genügen, den Leser daran zu erinnern, daß eine solche Interpretation nicht allein Karl Marx eigen ist, wie heute oft und allgemein angenommen wird, sondern daß sie schon am Ende des 18. Jahrhunderts und das ganze 19. Jahrhundert hindurch zu finden und nun auch in den Vereinigten Staaten weit verbreitet ist.

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  2. Über die Vorstellungen des organischen Wachstums, von denen die Historiker des 19. Jahrhunderts erfüllt sind, vgl. beispielsweise H. von Treitschke, Politik; Vorlesungen, herausgegeben von Max Cornicelius (1897) oder Seeley, Introduction to Political Science (1896), pp. 43–44 und 53–76. Friedrich Ratzel, Politische Geographie (3. Auflage, 1923), hat eine ausführliche Darstellung dieser Lehre gegeben, vgl. S. 59ff. Ratzels Ideen wurden weiterentwickelt von der geopolitischen Schule General Haushofers und schufen die Verbindung zur vitalistischen Pseudowissen-schaft der Nationalsozialisten und Faschisten. Außer den Werken von General Haushofer und seiner Schule, die Andreas Dorpalen, The World of General Haushofer (1942), analysiert, siehe auch Derwent Whittlesey, The Earth and the State (1939) — viel besser in bezug auf die Erde als auf den Staat. Vgl. ferner Johannes Mattern, Geopolitik (1942). Obgleich nicht ausdrücklich formuliert, ist die Vorstellung von einem „organischen Schicksal“ auch enthalten in dem Werk von Halford J. Mackinder, Democratic Ideals and Reality (1919), Ch. II und V. Seine Anhänger wie E. M. Earle und Walter Lippmann zeigen dies ebenso klar wie die Geopolitiker. Hinsichtlich der organischen Natur von Gruppen besteht eine große Kontroverse. Siehe Francis W. Coker, Organismic Theories of the State (1910) und W. Y. Elliott, The Pragmatic Revolt in Politics (1928), besonders Parts IV und V. Zu John of Salisbury vgl. John Dickinson, The Statesman’s Book of John Salisbury (1927), Introduction, namentlich pp. XX–XXI.

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  3. Die Feststellungen dieses Abschnitts sind das immer wiederkehrende Thema monarchistischer Schriften, das von den französischen Royalisten unter Charles Maurras mit besonderem Nachdruck betont worden ist. Siehe dessen Enquête sur la Monarchie (1909). Siehe auch Bolingbroke, The Patriot King (1749) und Friedrich der Grosse, Anti-Machiavel (1741). Man darf aber nicht vergessen, daß die monarchische Gesellschaft nicht etwa das Monopol der Kulturförderung besitzt. Zum Beweis sei erinnert an Athen, Florenz und Nürnberg.

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  4. Die älteren Auffassungen, auf die hier angespielt wird, spiegeln sich wider in verschiedenen Aspekten des Rechts der „Polizeigewalt“. Von dieser hat Walton H. Hamilton treffend bemerkt: “ Sie ist einer von zwei einander die Waage haltenden Begriffen (der zweite ist das Erfordernis des ‚ordentlichen Gerichtsverfahrens‘), die eine Formel für die Verfassungsmäßigkeit ergeben.“ Eine eingehende Untersuchung über die klassische Lehre ist die Arbeit von Ernst Freund, The Police Power, Public Policy, and Constitutional Rights (1904). Zur geschichtlichen Entwicklung siehe, was die allgemeinen Gedankengänge dieses Abschnitts betrifft, G. Schmoller, „Der Deutsche Beamtenstaat vom 16. bis 18. Jahrhundert“, Schmollers Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft, Bd. XVIII, und den oben unter den Vorbemerkungen zu Kap. II angeführten Aufsatz von Otto Hintze. Siehe auch des Verfassers Arbeit, „Some Thoughts on the Politics of Government Control“ in Journal of Social Philosophy, Vol. I (1936), pp. 122ff.

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  5. Zur Entstehung der gesetzgebenden Funktion siehe Charles H. McIlwain, The High Court of Parliament and Its Supremacy (1910), namentlich pp. 46 ff. Zu Bodins Ansichten in ihrer Beziehung zur Volkswirtschaftslehre siehe R. ChauvirÉ, Jean Bodin (1914), besonders Buch IV, Kap. III.

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  6. Über die Ordonnances du Roi vgl. Esmein, Cours Elémentaire d’Histoire du Droit Français (1903), pp. 774ff., und die amtliche Veröffentlichung der ordonnances durch die Imprimerie Royale. Die „fortschrittliche“ Wirtschaftspolitik des Absolutismus der Tudors wird in allen eingangs angeführten allgemeinen Werken behandelt. Zur Dokumentation sind diesen hinzuzufügen R. H. Tawney und E. E. Power, Tudor Economic Documents (1924). Es war diese wirtschaftliche Fortschrittlichkeit des Absolutismus, die die Bewunderung Schmollers und der historischen Schule erregt hat und sie zu irrigen Schlußfolgerungen verleitete. Siehe auch G. M. Trevelyan, loc. cit. pp. 190ff.

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  7. Eine klare Erörterung der verschiedenen Ansichten und ein Teil des einschlägigen Schrifttums findet sich bei Eli Heckscher, Der Merkantilismus, Bd. I, Vorwort. Spezifischer ist das Werk von Philip W. Buck, The Politics of Mercantilism (1942), aber das letzte Kapitel, „Mercantilism and Totalitarianism“ geht zu weit. Daselbst Vol. II, p. 187 findet man die Zitate aus Montchrétien und The British Merchant. Zu erwähnen ist auch die interessante Arbeit von Lawrence A. Harper, The English Navigation Laws: A 17th Century Experiment in Social Engineering (1939), die in Kap. II eine gute Darstellung des „Mercantile Mind“ gibt. Aber warum wird jeder Zusammenhang zwischen Merkantilismus und Planung verneint?

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  8. Die Handelspolitik der verschiedenen Länder ist natürlich in zahlreichen Monographien behandelt. Zu verweisen ist auf Jacob Viner, „English Theories of Foreign Trade before Adam Smith“, in Journal of Political Economy, Vol. XXXVIII (1930), pp. 249ff. und 404ff., und Charles W. Cole, French Mercantilist Doctrines before Colbert (1931). Über Colbert vgl. P. Clement, Histoire de Colbert (3rd ed., 1892). Hinzuzufügen ist die Erörterung des Einflusses merkanti-listischen Denkens auf die Schöpfer der amerikanischen Verfassung bei Walton Hamilton und Douglas Adair, The Power to Govern (1937). Ob man die merkanti-listische Auffassung akzeptieren muß, weil der Verfassungskonvent sie teilte, hängt davon ab, ob man bereit ist, auf die „Absicht der Schöpfer der Verfassung“ als Grundlage der Verfassungsinterpretation abzustellen. Hamiltons Argument sieht mehr nach einer reductic ad absurdum aus.

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  9. Von den maßgebenden Schriftstellern, die die hier vertretene Ansicht teilen, nenne ich G. M. Trevelyan, der der Meinung Ausdruck gibt, der Einfluß der privilegierten Handelsgesellschaften auf den englischen Staat sei stark gewesen; vgl. op. cit. pp. 201, 215 ff. Siehe auch E. Levasseur, Histoire du Commerce de la France (1911/12), und die in den Vorbemerkungen erwähnten Werke. Über einzelne Gesellschaften vgl. William H. Price. The English Patents of Monopoly (1906) und Paul Kaeppelin, La Compagnie des Indes Orientales (1908).

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  10. Siehe George L. Beer, The Old Colonial System, 1660–1754 (1912), und Heckscher op. cit., der mit Recht Adam Smiths Einstellung hervorhebt. Vgl. Wealth of Nations, besonders Book IV. Siehe auch Lipson, Economic History of England, Vol. II (1934).

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  11. Diese Probleme stehen im Mittelpunkt der berühmten Anklage, die E. Burke im Jahre 1788 gegen Warren Hastings erhoben hat, vgl. Works (Boston 1839), Vols. VI–VIII, ausgewählt und mit laufenden Erläuterungen versehen von Ross J. S. Hoffman und Paul Levack, unter dem Titel Burke’s Politics (1949), pp. 233–276.

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  12. Zu diesen Problemen der Planung und Sozialisierung siehe unten Kap. XXIII.

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  13. Vgl. Arthur R. Burns, Money and Monetary Policy in Early Times (1927), sowie A. von Luschin und Ebengreuth, Allgemeine Münzkunde und Geldgeschichte des Mittelalters und der neueren Zeit (1904).

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  14. Zum Zitat vgl. William Cunningham, The Growth of English Industry and Commerce (5th ed., 1910–1912), Vol. II, p. 434.

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  15. Siehe H. Brougham, An Inquiry into the Colonial Policy of the European Powers (1803) und Beer, op. cit.; S. L. Mims, Colbert’s West Indian Policy (1912); C. G. Haring, Trade and Navigation between Spain and the Indies in the Time of the Hapsburgs (1918); Alfred Zimmermann, Die Kolonialpolitik der Niederländer (1903); A. Duchêne, La Politique Cotoniale de la France (1928).

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  16. Siehe Klaus E. Knorr, British Colonial Theories, 1570–1850 (1944), besonders Part I. Zitate auf S. 126.

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  17. Außer Knorr op. cit. vgl. J. S. Furnival, Colonial Policy and Pratice: A Comparative Study of Burma and Netherlands India (1948), namentlich Ch. VIII und die allgemeine Skizze des Imperialismus in Kap. III.

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Friedrich, C.J. (1953). Wohlstand, Polizei und Gesetzgebung. In: Der Verfassungsstaat der Neuzeit. Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-94600-4_5

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