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Staatsoberhaupt, Regierungschef und Kabinettssystem

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Der Verfassungsstaat der Neuzeit

Part of the book series: Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft ((ENZYKLOP.STAAT))

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Zusammenfassung

Vom amerikanischen Präsidenten hat Harold Laski gesagt, er sei „mehr und weniger als ein König; mehr und weniger als ein Premierminister“. In einem solchen Vergleich ist das Problem der Staatsführung klar ausgesprochen. Die Schöpfer der amerikanischen Verfassung dachten sich den amerikanischen Präsidenten als republikanisches Gegenstück zum erblichen Monarchen, wie ihn der britische Konstitutionalismus geschaffen hatte. Hamilton aber ging im Federalist sehr ausführlich auf den Vergleich zwischen den beiden Ämtern ein und behauptete: „Es gibt keinen Anhaltspunkt für die Parallele, die man zwischen ihm (dem Präsidenten) und dem König von Großbritannien zu ziehen versucht hat1.“ Er meinte damals, es sei absurd zu glauben, der amerikanische Präsident habe auch nur annähernd die Macht, die der britische König besitze. Seitdem sind die Könige verschwunden oder führen nur noch ein Schattendasein, wogegen der Präsident die zentrale Stellung in der amerikanischen Staatsordnung einnimmt. Diese Stellung verdankt er, wie wir in einem früheren Kapitel gesehen haben, wenigstens zum Teil dem Umstand, daß er der Führer der Mehrheitspartei wurde. Mittlerweile ist in Großbritannien die Stellung des Premierministers der Grundpfeiler eines Staatsaufbaus geworden, der heute zutreffender ein plebiszitäres Kabinettssystem als eine parlamentarische Regierung genannt werden könnte.

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Hinweise und Anmerkungen

  1. Zum ins einzelne gehenden Vergleich siehe The Federalist (ed. H. C. Lodge), pp. 435–436.

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  2. Hinsichtlich der Lehren dieser Schriftsteller wird auf ihre eigenen Werke verwiesen. Siehe Thomas Carlyle, On Heroes, Hero-Worship, and the Heroic in History (1841), Lecture VI; Charles Matjrras, Enquête sur la Monarchie (1900; new ed. 1924), namentlich Buch I und Anhang; Friedrich Nietzsche, Der Wille zur Macht, Buch IV; Jakob Burckhardt, Weltgeschichtliche Betrachtungen (1918), S. 210ff.; H. A. Taine, L’Anden Régime (1876), passim; Leopold v. Ranke, Die Großen Mächte, Meisterwerke (1914/15), Bd. X.

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  3. Vgl. das oben in den Vorbemerkungen angeführte Schrifttum über Führung und Führertum.

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  4. James Burnham, Das Regime der Manager, mißt diesem Punkt allzu große Bedeutung bei. Überhaupt hat er in der neueren Literatur über Verwaltungsprobleme einen beträchtlichen Raum eingenommen. Siehe die Einstellung dazu in der oben erwähnten Arbeit von Barnard und bei George A. Graham, Education for Public Administration (1941).

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  5. Vgl. Harold Lasswell, World Politics and Personal Insecurity (1935).

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  6. Siehe des Verfassers The New Belief in the Common Man (1942), Ch. VII, sowie dessen Besprechung des bitter gestimmten Werkes von Friedrich A. Hayek, The Road to Serfdom (1944), das Herman Finer zu seinem noch beißenderen Road to Reaction (1945) veranlaßt hat. Das Schrifttum über den staatlichen Aspekt der Planung und ihrer Beziehung zur konstitutionellen Demokratie nimmt rasch zu. John Jewkes, Ordeal by Planning (1948), hat die Politik und Praxis der britischen Arbeiterregierung scharfer Kritik unterzogen, weil sie die Planung übertrieben habe. Dagegen behauptet Paul Sweezey, Socialism (1949), die britische Arbeiterregierung habe zu wenig geplant, um als eine wahre sozialistische Regierung gelten zu können. Auch Laskis Schriften weisen in die gleiche Richtung. Charles E. Merriam hat stets den Zusammenhang zwischen Konstitutionalismus und Planung betont. Siehe seine Schriften, Systematic Politics (1945) und The New Democracy and the New Despotism (1939) sowie A. D. Lindsay, The Modern Democratic State (1943). Siehe ferner die zu Kap. XXIII angegebene Literatur.

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  7. F. J. Goodnow, Politics and Administration (1900), p. 22.

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  8. Siehe das Buch von Ramsay Muir, How Britain is governed (1930), pp. 81 bis 91, 120–132, das den Rückgang der Macht des Parlaments über das Ministerium sehr kritisch darstellt. Ivor Jennings bestreitet in seinem Buch Parliament (1940) diese Ansicht.

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  9. Der Gegenstand dieses Abschnitts bildet die Kernfrage zahlreicher vergleichender Studien, wie Wilson, Congressional Government (1885), sowie neuerer Abhandlungen über Verfassungsreformen, insbesondere W. Y. Elliott, The Need for Constitutional Reform (1935), Ch. IX und Henry Hazlitt, A New Constitution Now (1942). Das Problem bleibt aber immer noch offen.

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  10. W. I. Jennings, Cabinet Government (1936), pp. 139ff., gibt eine Anzahl interessanter Beispiele, die diese Unterschiede illustrieren. Seine Untersuchung ist hier zugrunde gelegt.

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  11. Über die Bedeutung dieser Kampagne für die Entwicklung der Einflußnahme von Parlament und Volk auf die Außenpolitik siehe C. J. Friedrich, Foreign Policy in the Making (1938), pp. 92ff. Das Zitat aus Lowell findet sich in The Government of England, Vol. I, p. 56.

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  12. Zur Ansicht Lloyd Georges siehe dessen War Memoirs, namentlich Vol. III, Ch. I, passim. Über die englische Regierung während des Krieges vgl. Government of Wartime Europe (ed. Harold Zink und Taylor Cole, 1941), Chs. I (E. P. Chase) und II (W. H. Wickwar). Churchills eigene Auffassung vgl. in The Gathering Storm (1948). Hinsichtlich des Imperial Defense Committee siehe Kap. XI, Anm. 16. Zur Personalfrage vgl. Harold Laski, The British Cabinet: A Study of Its Personnel, 1801–1924 (1928) und seinen Aufsatz über diesen Gegenstand in APSR, Vol. XXII (1928), pp. 12ff.

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  13. Über die Dominions siehe den Report of the Royal Commission on Dominion- Provincial Relations, Buch I und II, Manfred Nathan, The South African Commonwealth (1919) und B. R. Wise, The Commonwealth of Australia (1909).

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  14. Ein wichtiger neuerer Beitrag ist die Schrift von Gordon Wright, Raymond Poincaré and the French Presidency (1942). Die Arbeitsweise des französischen Kabinettssystems ist in den letzten Jahrzehnten einer ständig schärfer werdenden Kritik ausgesetzt. Als Beispiel eines heftigen Angriffs vgl. André Tardieu, La Révolution à Refaire (1936), insbesondere Vol. II. Eine weniger leidenschaftliche Betrachtung unternimmt A. Esmein, Eléments de Droit Constitutionnel, Vol. II, pp. 4, 230ff.; David Thomson, Democracy in France (1946) und W. L. Middleton, The French Political System (1932). Die Bemerkungen von Robert De Jotjvenel findet man in La République des Camarades (1914), pp. 93ff., das Zitat auf S. 115. Zu den Zahlen siehe Annuaire du Parlement, Vol. VII, pp. 795–826, Vol. X, pp. 912–923; Europa Yearbook (1927), pp. 207–210 und John G. Heinberg, „The Personnel of French Cabinets, 1871–1930“, APSR, Vol. XXV (1931), pp. 389ff. Das Zitat aus Barthélemy ist übersetzt nach der englischen Ausgabe, The Government of France (übertragen von J. Bajard Morris) S. 105–106. Einen realistischen Einblick in die Arbeitsweise des französischen Kabinettsystems gewinnt man wohl am besten aus der Lektüre von D. W. Brogan, The Development of Modern France (1940).

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  15. Die beste Analyse des Weimarer Systems findet man bei Heinrich Herr-Fahrdt, Die Kabinettsbildung nach der Weimarer Verfassung unter dem Einfluß der politischen Praxis (1927) und bei Fritz Poetzsch-Heffter, „Vom Staatsleben unter der Weimarer Verfassung“, I und II, JöR, Bd. XIII, pp. 162ff. und Bd. XVII, pp. 103ff. Die Dr. Brüning betreffenden Punkte sind in Vorlesungen enthalten, die dieser am Lowell Institute gehalten hat, sowie in den Godkin Lectures in Harvard. Hinzuzufügen sind nunmehr Otto Braun, Von Weimar zu Hitler (1940), ein Buch, das die deutsche Republik gut beleuchtet, und Arnold Brecht, Prelude to Silence (1944). Siehe auch die Darstellung von Herbert Kraus, The Crisis of German Democracy (1932) und die Ansichten H. J. Henemans, wie sie dargelegt sind in The Growth of Executive Power in Germany (1934). Über die historischen Schwierigkeiten Preußens siehe Seeley, Life and Times of Stein (1879), passim, und über das deutsche Grundgesetz des Verfassers „Rebuilding a German Constitution“, II, APSR, August 1949.

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  16. Robert C. Brooks, Government and Politics of Switzerland (1918), ergänzt durch sein Civic Training in Switzerland (1930). Ferner sind zu erwähnen das führende verfassungsrechtliche Werk von Fritz Fleiner, Schweizerisches Bundesstaatsrecht (1922–1923), die I. Hälfte neu bearbeitet von Z. Giacometti 1949, und die ausgezeichnete verfassungsgeschichtliche Abhandlung von W. E. Rappard, La Constitution Fédérale de la Suisse 1848–1948 (1948). Im besonderen ist Bezug genommen auf S. 187 und 222ff. des Werkes von Fleiner (Ausgabe 1922/23). Siehe auch C. J. Friedrich und Taylor Cole, Responsible Bureaucracy, a Study of the Sioiss Civil Service (1932), namentlich pp. 29ff. Das Schlußzitat ist Brooks, Government and Politics, pp. 132–133, entnommen.

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  17. Siehe dazu die oben in den Vorbemerkungen erwähnten Werke. In bezug auf Wahlfonds vgl. Louise Overacker, Money in Elections (1932).

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  18. Zwei Monographien zeigen speziell die Entwicklung des amerikanischen Kabinetts auf: H. B. Learned, The Presiden’s Cabinet (1912) und M. L. Hinsdale, History of the President’s Cabinet (1911). Charles A. Beard, dessen Kap. IX über den Präsidenten in The American Leviathan ausgezeichnet ist, bemerkt mit Recht, ein Einblick in das Wesen der Gewalt des Präsidenten sei zu gewinnen aus dem sorgfältigen Studium der Briefe und Aufzeichnungen von Theodore Roosevelt und Wilson, deren offiziellen Biographien: J. B. Bishop, Theodore Roosevelt and His Times (2vols., 1920) und R. S. Baker, Life and Letters of Woodrow Wilson (8vols., 1927–1939), sowie der ausgewählten Briefsammlungen aus der Korrespondenz von Theodore Roosevelt und Henry Cabot Lodge; C. Seymour, The Intimate Papers of Colonel House (4vols., 1926–1928). Wichtig ist auch Carl Sandburgs monumentale Biographie, Abraham Lincoln, The War Years (4vols., 1939). Siehe ferner H. F. Pringle, The Life and Times of William Howard Taft (1939). Hinzufügen muß man heute wenigstens drei Hauptwerke, die sich mit der Präsidentschaft Rosseveits befassen: Robert Sherwood, Roosevelt and Hopkins (1948), Henry L. Stimson and M. Bundy, On Active Service in Peace and War (1948) sowie Cordell Hull, The Memoirs of Cordell Hull (1948). Das Zitat von Lord Bryce stammt aus American Commonwealth (1924), Vol. I, p. 85. Das Zitat aus Beard findet sich auf S. 263, dasjenige Laskis in The American Presidency, p. 257. Vgl. ferner Herring, op. cit. pp. 92ff.

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  19. Eine scharfsinnige und sorgfältige Beurteilung der Auswirkungen gibt A.N. Holcombe, State Government in the United States (3rd ed. 1931), pp. 326ff. Zu den allgemeinen Problemen siehe Lipson, op. cit.

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  20. Über das Kabinettssekretariat siehe W. I. Jennings, op. cit. Ch. IX. Der Machinery of Government Report war zum großen Teil das Werk Haldanes. Er ist zu finden in 1918 Reports (Cmd. 9230). Über das Committee of Imperial Defense vgl. den zu Kap. XI unter Anm. 16 gegebenen Hinweis. Das amerikanische Präsidialsekretariat besteht noch nicht lange genug, um ein endgültiges Urteil zu ermöglichen. Erörtert wird es von Herring, op. cit. Ch. V und in den übrigen oben aufgeführten Werken. Siehe ferner Fritz Morstein-Marx, The President and His Staff Advisers (1947). Den Hooverbericht findet man unter anderem bei Mcgraw-Hill unter dem Titel, The Hoover Commission Report (1949).

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Friedrich, C.J. (1953). Staatsoberhaupt, Regierungschef und Kabinettssystem. In: Der Verfassungsstaat der Neuzeit. Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-94600-4_18

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