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Historische Skizze des modernen Konstitutionalismus in Theorie und Praxis

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Der Verfassungsstaat der Neuzeit

Part of the book series: Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft ((ENZYKLOP.STAAT))

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Zusammenfassung

Demokratie ist der Schlachtruf unserer Zeit geworden. Jedermann ist für die Demokratie, wie er sie gerade versteht. In den Vereinigten Staaten ist sie die gegenwärtig bestehende Ordnung der Dinge oder irgendeine idealisierte Form derselben oder aber das, was nach Absicht der Männer von Philadelphia ihre Verfassung sein sollte. In Großbritannien ist sie die Gesamtheit dessen, was die Arbeiterpartei geschaffen hat, seitdem sie zur Regierung gelangt ist. In der Sowjetunion spottet man über derart reaktionäre Ansichten. Nach den dort herrschenden Anschauungen kann „wahre“ Demokratie nur dann verwirklicht werden, wenn der Kapitalismus vernichtet und die Diktatur des Proletariats errichtet ist. Seit dem Ende des zweiten Weltkrieges haben sich diese Meinungsverschiedenheiten in zunehmendem Maße verschärft.

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Hinweise und Anmerkungen

  1. Das beste Werk über die politische Philosophie des Aristoteles ist wohl immer noch Ernest Barker, The Political Thought of Plato and Aristotle (1906), obgleich seine Auffassung der hier vertretenen diametral entgegengesetzt ist; denn Barker teilt die herkömmliche Ansicht über die griechische Staatsphilosophie. Im Gegensatz dazu vgl. des Verfassers „The Deification of the State” in The Review of Politics, Bd. I, No. 1, S. 18–30 (Jan. 1939). Wichtig ist auch Werner Jaegers Studie, Aristoteles (1923), da sie die Entwicklung der aristotelischen Auffassung zeigt.

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  2. Die bemerkenswerteste Schrift über das Verhältnis zwischen Kapitalismus und liberalem Konstitutionalismus ist Harold Laski, The Rise of Liberalism (1936). Sie macht ausgiebigen Gebrauch vom Begriff der Bourgeois-Klasse; während aber Laski nachweist, daß die Schriftsteller, die sich mit dem Konstitutionalismus befaßt haben, dem Mittelstand angehörten, bemüht er sich nur wenig zu zeigen, in welcher Weise die Zugehörigkeit zu dieser Klasse ihre Schriften beeinflußt hat. Besser beleuchtet diese Frage Bernard Groethuysen, Origines de l’Esprit Bourgeois en France (1927). Den Beziehungen zwischen Imperialismus und Konstitutionalismus schenken besondere Aufmerksamkeit gewisse marxistisch beeinflußte Schriftsteller, die das Fortbestehen freiheitlicher Institutionen unter dem Kapitalismus zu erklären suchen, so namentlich Rosa Luxemburg, Die Akkumulation des Kapitals; ein Beitrag zur ökonomischen Erklärung des Imperialismus (1922).

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  3. Eine gute Darlegung der Einwände gegen die Aufstellung solcher grundlegenden wissenschaftlichen Begriffe gibt A. N. Whitehead, Process and Reality, S. 6ff. Der hier formulierte Grundsatz wird oft scheinbar widerlegt durch das Streben nach einer „wissenschaftlichen” Einstellung; doch was als Zweck, Wert oder Zielsetzung abgelehnt wird, taucht in anderer Gestalt wieder auf. Charles Merriam [Political Power (1934), S. 7] sagt: „Die politische Macht liegt in einer bestimmten gemeinsamen Form des Impulses.” Eine ähnliche Ansicht vertritt A. F. Bentley, Process of Government (1908), S. 171–172. Man hat oft angenommen, die Einführung von Zwecken müsse die Politik unweigerlich in die Kontroversen der Ethik und Metaphysik verwickeln. Die Tatsache, daß Plato (Der Staat, Buch VI) den gemeinsamen Zweck aller Menschen betont, scheint eine derartige Ansicht zu bestätigen. Dies ist aber nicht der Fall. Eine exakte moderne Darstellung gibt M. R. Cohen, Reason and Nature, S. 342 ff.

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  4. Besonders eingehend behandelt ist die nationale Einigung in den Schriften der deutschen historischen Schule, namentlich bei Gustav Schmoller, „Das Merkantilsystem in seiner historischen Bedeutung”, in seinem Jahrbuch (1884). Zu England vgl. William Stubbs, English Constitutional History (1874–1878). In dem äußerst aufschlußreichen Artikel „„Power versus Plenty as Objectives of Foreign Policy in the Seventeenth and Eighteens Centuries” in World Politics, Bd. I, S. 1 ff., vertritt Jakob Viner die Ansicht, sowohl Reichtum als auch Macht seien in jener Zeit oberste Staatszwecke gewesen. Gewiß ist ihm beizupflichten. Doch ist die gegenteilige Ansicht, die er Schmoller, Cunningham und Heckscher zuschreibt, nach meiner Auffassung nicht die von diesen Autoren vertretene.

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  5. Siehe William Cunningham, The Progress of Capitalism in England (1916); Adam Smith, Wealth of Nations, Book IV, Ch. I und Book V; Werner Sombart, Der Moderne Kapitalismus (1916), Bd. I,1, Kap. XXI–XXVIII, sowie R. H. Taw-ney und E. Power, Tudor Economic Documents (1924). Siehe auch unten die Anmerkungen zu Kap. V.

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  6. Die Frage, welches Gewicht bei Machiavelli dem „nationalistischen” Gefühl zukommt, ist schwer zu beantworten. Seit Fichte (seine Ansichten sind von Macaulay in einem seiner Essays in glänzender Weise neu formuliert worden), der in seiner nationalistischen Periode in der Schrift Über Machiavelli als Schriftsteller versucht hat, diesen zu rehabilitieren, gilt Machiavelli vielen ganz selbstverständlich als „Nationalist”. Ich neige eher zu der Ansicht, daß das nationale Empfinden eine allzu gefühlsbetonte Grundlage für das Denken Machiavellis ist, und daß sein eigentliches Interesse mehr dem Staat als Kunstwerk galt. Die von Machiavelli sich herleitende Lehre von der Staatsräson ist das Ergebnis seiner Voreingenommenheit für die Macht. Siehe P. Villari, N. Machiavelli (ins Englische übersetzt von Linda Villari). O. Ferrara, Machiavelli (ins Französische übersetzt von F. de Miomandre, Paris 1928); F. Meinecke, Die Idee der Staatsräson (1925), Kap. I und III und G. Ritter, Die Dämonie der Macht (1940, 1947).

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  7. Siehe Hans Delbrück, Geschickte der Kriegskunst (1900); M.Oppenheim, A History of the Administration of the Royal Navy (1896), Vol. I; Sombart, op. cit. Bd. I, 2, Kap. XLIX und H. T. Buckle, History of Civilization in England (1857). Siehe auch unten die Anmerkungen zu Kap. III.

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  8. Eine sehr interessante Darstellung dieser Art gibt Derwent Whittlesey, The Earth and the State (1939). Er baut auf den älteren Werken von R. Kjellen, Grundriß zu einem System der Politik (1920) und Die Großmächte der Gegenwart (1916) auf. Vgl. auch Friedrich Ratzel, Politische Geographie (1897).

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  9. Eine systematische Darstellung findet sich bei Reinhold Niebuhr, Christianity and Power Politics (1940). Vgl. ferner R. H. Tawney, Religion and the Rise of Capitalism (1926); C.J.Friedrich, Introduction to Johannes Althusius Politica (1932), besonders Kap. II und IV; J. G. Droysen, Geschichte der Preußischen Politik (1868), Bd. II, S. 2, 383ff.; Otto Hintze, „Kalvinismus und Staatsräson in Brandenburg zu Anfang des 17. Jahrhunderts„, in Historische Zeitschrift, Bd. CXLIII (1931); E. Troeltsch, „Die Soziallehren der christlichen Kirchen und Gruppen” in Gesammelte Schriften I. Bd. (Tübingen 1912–1924); Max Weber, „Die protestantische Ethik und der Geist des Kapitalismus” in Gesammelte Aufsätze zur Religionssoziologie I und Hans Kohn, The Idea of Nationalism (1944). H. Sidgwick, The Development of European Polity (1903); James Bryce, The Holy Roman Empire (1904) und Modern Democracies (1921). C. J. H. Hayes, Essays on Nationalism (1926). Weitere Anregungen bei K. S. Pinson, A Bibliographical Introduction to Nationalism, (1935). Vgl. einen neueren Überblick bei E. H. Carr und Mitarbeiter, Nationalism (1940).

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  10. Georg von Below, Die Ursachen der Rezeption des Römischen Rechts (1905); Otto von Gierke, Das Deutsche Genossenschaftsrecht (1868), besonders Bd. II; H. Sidgwick, op. cit. Lectures XXII und XXIII; Fritz Schulz, Principles of Roman Law (1936); eine Zusammenfassung gibt Max Radin, Handbook of Roman Law (1927 und folgende Jahre).

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  11. Die berühmte Definition findet sich in Jean Bodin, De Republica, Libri Sex (Paris, 1576; vom Verfasser ins Lateinische übersetzt 1586), Buch I, Kap. VIII, und lautet: Majestas est summa in cives ac subditos legibusque soluta potestas. Spater fügt er den wichtigen Satz hinzu, daß summa, d. h. majestas keinen irdischen Übergeordneten anerkennt, was beweist, daß die Definition politisch gegen die päpstliche und kaiserliche Autorität gerichtet war. Bodin erklärt auch, majestas sei potestas perpetua, womit er jede vorübergehende Machtverleihung von der Definition ausschließt. Zu Bodin vgl. Roger Chauviré, Jean Bodin (1914).

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  12. Zum Begriff des Staates als „souveräner Verband” („sovereign association”) siehe F. M. Watkins, The State as a Concept of Political Science (1934). Scharfe Kritik an juristischer Spiegelfechterei übt der Aufsatz von Kenneth C. Cole, „The Theory of the State as a Sovereign Juristic Person”, APSR XLII, S. 16ff. Die im Text nur kurz dargestellten Gedanken sind, insbesondere in ihrer Beziehung zur Theorie der Demokratie, ausführlicher behandelt in des Verfassers The New Belief in the Common Man (1942), besonders in Kap. II und der dort angegebenen Literatur. Merkwürdigerweise findet sich der gleiche Gedanke auch bei Thomas Paine, The Rights of Man.

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  13. Eine glänzende Darstellung der Staatsidee vom soziologischen Standpunkt gibt Alfred Weber, Die Krise des Modernen Staatsgedankens in Europa (1925). Siehe auch den Beitrag des Verfassers zu Synopsis-Festgabe für Alfred Weber (1949), S. 135 ff., betitelt „Constitutionalism versus Absolutism — Main Currents of Political Thought, 1610–1660”. Max Weber legt in seinen verschiedenen Schriften großen Nachdruck auf das „Monopol der Gewaltanwendung”. Siehe insbesondere Wirtschaft und Gesellschaft passim.

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  14. C. H. McIlwain, The Growth of Political Thought in the West (1932); John W. Allen, A History of Political Thought in the Sixteenth Century (1928). Siehe auoh die neuere Arbeit von Francis D. Wormuth, The Origins of Modern Constitutionalism (1949), besonders Kap. IV und V. Vgl. die Vorbemerkungen zu Kap. XI.

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  15. Die ganze mittelalterliche Literatur über den Fürsten ist durchdrungen von der Idee kirchlicher Sanktionen für die Gewährleistung „gerechten” Verhaltens. Vgl. den Aufsatz von John Dickinson, „The Medieval Idea of Kingship and Some of its Limitations, as Developed in the Polykraticus of John of Salisbury”, in Speculum, Vol.1 (1926), pp. 308ff.; R. W. and A. J. Carlyle, History of Medieval Political Theory in the West (1903–1916), passim und (als maßgebliche Quelle) Thomas Aquinas, De regimine principum. Zu Heinrich II. siehe Rosen-stock-Wittig, Das Alter der Kirche (1928), S. 561 ff. Was den Protestantismus betrifft, siehe den oben unter Anm. 11 zitierten Aufsatz von Hintze sowie Max Webers Schrift, „Die protestantische Ethik und der Geist des Kapitalismus” in Gesammelte Aufsätze zur Religionssoziologie I. Zum Anti-Machiavel vgl. Friedrich Meinecke, Die Idee der Staatsräson in der neueren Geschichte (2. Aufl., 1925) S. 340ff.

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  16. Dem Begriff der Staatsräson hat man in England und Amerika nur sehr ungenügende Aufmerksamkeit geschenkt. Zu Botero siehe Friedrich Meinecke, op. cit. S. 81 ff. und sein eigenes Werk, De Ratione Status (ed. Conring, 1666). Meineckes Werk ist hier von allgemeiner Bedeutung, vgl. aber auch des Verfassers Besprechung in APSR, Vol. XXIV, pp. 1064ff. Hinsichtlich des Gottes-gnadentums der Fürsten siehe die klassische Abhandlung über diesen Gegenstand von John N. Figgis, The Divine Right of Kings (2nd ed. 1914). Siehe auch derselbe, Churches in the Modern State (1913). Zur Vergottung des Staates vgl. den Aufsatz des Verfassers, „On the Deification of the State”, in Review of Politics, Vol. I, No 1 (1939).

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  17. Zum weitverzweigten Problem der Toleranz siehe die oben zitierte umfassende Monographie von W. K. Jordan, Kap. VII, Anm. 5. Dem Werk von Charles A. Beard, The Idea of National Interest (1934), ist über den gleichen Gegenstand eine weitere Schrift dieses Verfassers gefolgt, The Open Door at Home; A Trial Philosophy of National Interest (1934). Die Ansichten von C. J. H. Hayes sind dargelegt in Essays in Nationalism (1926), besonders Kap. IV, „Nationalism as a Religion”.

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  18. Eine sehr interessante Untersuchung über die Bedeutung der Zwecke der Organisation findet sich bei Chester I. Barnard, The Functions of the Executive (1938).

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  19. Die Definition, die Hobbes gibt, findet man in Leviathan, Book I, Ch. X. Locke stellt in seinem Versuch über den menschlichen Verstand, Buch II, folgende Überlegungen über die Macht an: „So betrachtet (d. h. in bezug auf die wahrnehmbare Veränderung sinnlicher Ideen), ist die Macht etwas Zwiefaches, nämlich das Vermögen, entweder eine Veränderung herbeizuführen oder eine solche zu erleiden. Das eine kann man aktive, das andere passive Macht nennen” (Kap. XXI, § 2). Locke zeigt dann weiter, daß wir eine klare Idee von aktiver Macht aus dem Geiste und nicht aus äußerer Wahrnehmung (Perception) gewinnen. „Diese Macht, die der Geist besitzt, so in jedem einzelnen Fall die Betrachtung einer Idee oder deren Nichtbetrachtung anzuordnen oder die Bewegung irgendeines Teils des Körpers seiner Ruhe vorzuziehen und umgekehrt ist das, was wir den Willen nennen.” Dieser Feststellung geht der wichtige Satz voraus: „Dies wenigstens halte ich für offenkundig, daß wir in uns die Möglichkeit finden, verschiedene Tätigkeiten unseres Geistes und Bewegungen unseres Körpers zu beginnen oder zu unterlassen, fortzusetzen oder zu beenden, und zwar lediglich vermöge eines Gedankens oder einer Vorliebe des Geistes, der die Ausführung oder Unterlassung der betreffenden Handlung anordnet oder gleichsam befiehlt„ (ebenda § 5). Und ferner: „Da alle Tätigkeiten, von denen wir eine Idee haben, sich, wie gesagt, auf die des Denkens und der Bewegung zurückführen lassen, ist der Mensch insoweit frei, als er die Möglichkeit (Macht) hat, nach Wahl und Weisung des eigenen Geistes zu denken oder nicht zu denken, sich zu bewegen oder nicht zu bewegen” (ebenda § 8). Und weiter: „Freiheit ist nicht eine Idee, die sich auf das Wollen oder eine Vorliebe bezieht, sondern sie betrifft die Person, in deren Macht es steht, etwas zu tun oder zu unterlassen, je nachdem der Geist seine Wahl oder Entscheidung trifft” (§10). Und an anderer Stelle, im Anschluß an seine berühmte Auseinandersetzung über die sog. Willensfreiheit: „Denn Kräfte (powers) sind Relationen, nicht etwas Handelndes, und nur das, was die Macht zu wirken besitzt oder nicht besitzt, ist frei oder unfrei; die Macht selbst ist es nicht. Denn Freiheit oder Unfreiheit kann nur dem zukommen, der die Macht zu handeln besitzt oder nicht besitzt” (ebenda § 19). Man beachte, daß diese Ansicht, recht dogmatisch zum Ausdruck gebracht, auch zu finden ist bei Bentley, op. cit. Der Gegensatz von Zustimmung und Zwang ist von Tönnies in seiner grundlegenden Unterscheidung zwischen Gemeinschaft und Gesellschaft zum Ausdruck gebracht.

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  20. Die Wichtigkeit des Zeitfaktors für die politische Analyse ist noch nicht gebührend gewürdigt und dargestellt worden, jedenfalls bei weitem nicht so eingehend wie in der Wirtschaftswissenschaft. Dennoch ist nicht zu bezweifeln, daß gewisse Verallgemeinerungen entscheidend bestimmt werden durch den Zeitabschnitt, für den sie Gültigkeit haben sollen. Anregungen in dieser Hinsicht geben Stuart Rice, Quantitative Methods in Politics (1928) und P. Sargant Florence, The Statistical Method in Economics and Political Science (1929).

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  21. Siehe Eli F. Heckscher, Der Merkantilismus (1932, 2. Bände). Eine etwas gesuchte, aber anregende Kritik bietet der oben unter Anm. 6 zitierte Aufsatz von J. Viner.

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  22. Eine sorgfältige Darstellung des Kameralismus gibt Albton Small, The Cameralist (1909). Siehe auch des Verfassers „The Continental Tradition of Training Administrators in Law and Jurisprudence” in The Journal of Modern History, Vol. XI, No. 2 (Juni 1939).

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  23. Ausgezeichnet ist, was die Beziehung zwischen Konstitutionalismus und Liberalismus betrifft, Guido de Ruggiero, The History of European Liberalism (1927). Die politische Philosophie des Katholizismus hat natürlich im Zusammenhang mit den Bemühungen der Kirche, einen weltlichen Absolutismus zu verhindern, stets Wert auf die Beschränkung staatlicher Machtausübung gelegt. Von St. Thomas bis zu modernen Schriftstellern, wie Jacques Maritain, hat dieser Gedanke stets neuen Ausdruck gefunden. Siehe John A. Ryan und F. J. Boland, Catholic Principles of Politics (1940) sowie Heinrich A. Rommens meisterhafte Arbeit, The State in Catholic Thought (1945). Der Nachdruck liegt hier aber auf dem Naturrecht, und die Bedeutung institutioneller Sanktionen wird vernachlässigt. So ist bezeichnend, daß das Wort „Verfassung” im Inhaltsverzeichnis überhaupt nicht erscheint.

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  24. Zur Krise des Marxismus siehe Eduard Heimann, Communism, Fascism, or Democracy ? (1938).

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  25. Siehe des Verfassers „European Union in Theory and Practice„ in Memorial Volume for Charles Payne (ed. by Stuart Brown, 1949); zur älteren, von A. Briand eingeleiteten Bewegung siehe William E. Rappard, Uniting Europe (1930).

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  26. Siehe die beiden Aufsätze von Charles A. Beard über den Ursprung repräsentativer Einrichtungen in APSR, Vol. XXVI, 1932, pp. 28 ff. sowie William Stubbs, English Constitutional History und F. W. Maitland, Constitutional History of England; ferner ist wichtig G. P. Gooch, English Democratic Ideas in the Seventeenth Century (2nd ed. mit Anmerkungen von Harold Laski, 1927).

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  27. Der hier eingenommene Standpunkt, der die Verfassungsprobleme im amerikanischen Unabhängigkeitskrieg besonders stark hervorhebt, findet sich auch bei C. H. McIlwain, The American Revolution (1924). Siehe unten Kap. XII, Anm. 3. Es gibt keine gute vergleichende Verfassungsgeschichte, die die Ausbreitung der englischen Verfassungsideen auf dem europäischen Kontinent aufzeigen würde. Einige interessante spezielle Fragen werden behandelt in The Constitution Reconsidered (1938): Robert Binkley, „The Holy Roman Empire versus the United States: Patterns for Constitution-Making in Central Europe”; Hajo Holborn, „The Influence of the American Constitution on the Weimar Constitution”; W. Menzies Whitelaw, „American Influence on British Federal Systems”; Geoffrey Bruun, „The Constitutional Cult in the Early Nineteenth Century”.

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  28. Eine vorzügliche Betrachtung widmet diesen Schriftstellern Benjamin Lippincott, Victorian Critics of Democracy (1938). Auch Macaulays berühmter Brief an ein Kongreßmitglied, abgedruckt in Harper’s Magazine, Vol. LIV, pp. 460 ff. (Februar 1877), ist lesenswert. Die reichhaltige Literatur über Demokratie kann hier natürlich nicht aufgezählt werden. Vieles davon ist mehr propagandistischer als wissenschaftlicher Natur, doch eine Fülle von wertvollen Einblicken in den Prozeß der Demokratisierung Amerikas bieten die Bände von Vernon L. Parring-ton, Main Currents in American Thought (1927–1930) und R. H. Gabriel, The Course of American Democratic Thought (1940). Eine entsprechende Abhandlung über England ist nicht vorhanden, aber einen ausgezeichneten allgemeinen Überblick gewähren die beiden Werke von E. L. Wood ward, The Age of Reform, 1815–1870 (1938) und R. C. K. Ensor, England, 1870–1914 (1936).

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  29. Arthur Rosenberg, Democracy and Socialism (1939). Siehe auch Harold Laski, Parliamentary Government in England (1938) und H. R. G. Greaves, The British Constitution (1938).

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  30. Siehe insbesondere Leslie Lipson, The Politics of Equality; New Zealand’s Adventures in Democracy (1948), welches Werk den Einfluß des Sozialismus auf die Freiheit des Bürgers geschickt abwägt.

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  31. W. E. Rappard, L’lndividu et l’Etat (1938), dessen Hauptthese dahin geht, die sich ständig erweiternde Staatstätigkeit gefährde nicht nur den Individualismus, sondern bedrohe dadurch auch den Konstitutionalismus. In den Vereinigten Staaten wurde diese Ansicht populär dargestellt von James Beck in Our Wonder-land of Bureaucracy (1932). Seitdem hat die Presse diesen Standpunkt so oft vertreten, daß er geradezu ein Gemeinplatz geworden ist. Siehe Mark Sullivan und David Lawrence. Das Argument wurde auch von amerikanischen Faschisten aufgegriffen, so von Lawrence Dennis, der in seinem Buch, The Coming American Fascism (1936), sich diese Behauptung zunutze macht. Sie bildet ebenfalls eine Waffe im Arsenal marxistischer Kritiker, wie Max Lerner, der in „Constitution and Court as Symbols”, Yale Law Journal, Vol. XL VI, No. 8 (Juni 1937), den gleichen Standpunkt einnimmt wie Laski.

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  32. Siehe Harold Laski, Parliamentary Government in England (1938), besonders Kap. I. Die Behauptung, die Arbeiterpartei habe den Sozialismus gar nicht verwirklicht [von Paul Sweezey in seiner Schrift Socialism (1949), pp. 40 ff. aufgestellt], bedeutet nicht, daß sich Laskis Voraussage doch noch bewahrheitet; denn die im Text aufgezeigte allmähliche Anpassung ist das entscheidende Moment. Eine allgemeine Darstellung der Situation gibt auch Francis Williams, Socialist Britain (1948).

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  33. Rosenberg, op. cit. p. 216.

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Friedrich, C.J. (1953). Historische Skizze des modernen Konstitutionalismus in Theorie und Praxis. In: Der Verfassungsstaat der Neuzeit. Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-94600-4_1

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