Zusammenfassung
Die heutige praktische Bedeutung des Widerstreits zwischen Patentamt und Reichsgericht in der Frage, ob das Patentamt auch verbindlich über den Umfang des Rechtsschutzes eines erteilten Patentes zu beschließen habe, ist nicht der Kompetenzstreit, und ist auch nicht die Frage, ob es möglich, ob es gefährlich, und ob deshalb der Versuch wünschenswert sei, schon bei der Patenterteilung diesen Umfang in abstracto festzustellen oder erst durch den Richter im Patentverletzungsstreit in concreto.
Mitt. V. d. P. 1911, S. 124. Nachdem das Patentamt sieh nunmehr der reichsgerichtlichen Rechtsprechung angeschlossen hat, wäre der Abdruck dieser Arbeit unnötig, wenn wir nicht das wunderliche Schauspiel erlebten, daß von verschiedenen Seiten ein alter Zustand wieder herbei gewünscht wird, dessen Wesen offenbar noch nicht klar geworden ist.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Wirth, R. (1914). Patentamt und Reichsgericht. In: Erfindung und Nachahmung. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-94532-8_7
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