Zusammenfassung
Die Genehmigung der Eisenbahn gibt dem Staat das Mittel, seinen Einfluß auf die Gestaltung und Führung des Unternehmens auszuüben. Der Unternehmer, sei es der Staat selbst, ein Verband oder ein einzelner, muß wissen, welche Leistungen von ihm nach den Gesetzen oder besonderen Genehmigungsvorschriften verlangt werden; nur danach kann er beurteilen, ob er die Verantwortung für die Durchführung des Unternehmens zu tragen vermag.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Wehrmann, L. (1913). Bedingungen der Genehmigung. In: Die Verwaltung der Eisenbahnen. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-94526-7_6
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-642-94526-7_6
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