Zusammenfassung
Anforderungen für öffentliche Dienste. Die Eisenbahnen sind wie jede andere Anlage allen Anforderungen unterworfen, welche für die Wege-. Stromdeieh-, Bau- und Feuerpolizei gestellt werden müssen, Darüber hinaus aber werden an sie, weil ihr Netz eine das ganze Land beherrschende Beförderungsanstalt bildet, noch weitere Ansprüche gemacht betreffs der Landesverteidigung, des Post- und Telegraphenwesens, der Zollverwaltung und für Anschlüsse anderer Bahnen.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Wehrmann, L. (1913). Staatliche Anforderungen betreffs der Benutzung der Eisenbahnen durch öffentliche Dienste sowie betreffs von Anschlüssen. (S. 44 No. 6.). In: Die Verwaltung der Eisenbahnen. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-94526-7_12
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