Zusammenfassung
Der Wert der städtischen Abwässer für die Landwirtschaft ist von jeher bekannt gewesen. Mit der Einführung der Schwemmkanalisation sind daher auch die ersten Rieselfelder entstanden. Die Bezeichnung „Rieselfelder“ ist aber für diese Anlagen nicht zutreffend; denn es handelt sich hierbei fast ausschließlich um Staubeete, die nicht berieselt werden, sondern in die das Abwasser in 20–50 cm Tiefe eingestaut und zur Versickerung gebracht wird. Rein landwirtschaftlich gesehen, sind sie nicht geeignet, das Abwasser den Kulturpflanzen größtmöglich dienstbar zu machen. Abgesehen davon, daß die meisten Kulturpflanzen keine Überstauung vertragen, wird durch die Überstauung auch das Bakterienleben des Bodens gehemmt; denn die überstauten Flächen werden dem Luftzutritt verschlossen, die sauerstoffliebenden Bakterien gehen ein, und wenn erst nach 8—10 Tagen das Wasser versickert ist, können sich die Bodenbakterien wieder entwickeln. Die Staubeetanlagen erfordern einen erheblichen Kostenaufwand. Die Ländereien müssen eingeebnet und in einzelne Beete von durchschnittlich 0,25 ha Größe eingeteilt werden. Die einzelnen Beete müssen dann mit Erddämmen umgeben und durch ein ausgedehntes Grabennetz der Abwasserzuführung angeschlossen werden. Die verhältnismäßig kleinen Beete erschweren naturgemäß auch die landwirtschaftliche Nutzung. Bei Anlage dieser Staubeete mußten die Städte den Grund und Boden käuflich erwerben. Da der Grunderwerb in der Nähe der Städte sehr hohe Kosten verursachte, versuchten die Städte die Ausdehnung ihrer Staubeete möglichst einzuschränken.
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Stein, C. (1937). Die landwirtschaftliche Abwasserverwertung auf genossenschaftlicher Grundlage. In: Die landwirtschaftliche Verwertung städtischer Abwässer. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-94510-6_4
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