Zusammenfassung
Der Einfluss des Eisenbahnwesens auf die Staatsfinanzen ist im Laufe der Zeit sowohl beim Privatbahnsysteme als beim Staatsbahnsysteme hervorgetreten. In Frankreich führte das Ergebniss einer 20jährigen Finanzwirthschaft nach dem sogen. Gesetze Francqueville bis Ende 1883 zu einer Gesammtforderung des Staates an die Bahnen mit nicht weniger als 673 Millionen Francs. In der Zeit 1884–1890 wurden weitere 369 Millionen Francs Garantiezuschüsse gezahlt und in Folge der Ermässigung der Transportsteuer haben sich die Garantiezuschüsse, welche im Jahre 1891 54,7 Millionen Francs betragen haben, im Jahre 1892 auf 88,8 Millionen Francs erhöht, und belasten das Budget des Jahres 1895 mit 78,3 Millionen Francs. In Oesterreich wurden bis zur Inauguration des Staatseisenbahnbetriebes ca. 160 Millionen und seitdem weitere 100 Millionen Gulden Garantievorschüsse geleistet. Die Summe, mit welcher der Staatseisenbahnbetrieb das Budget belastet, wird mit 20–25 Millionen Gulden jährlich berechnet. Ebenso werden in Ungarn die Staatseinnahmen zu den Kosten des Staatseisenbahnbetriebes in bedeutendem Masse herangezogen, da die im Staatsbahnnetze investirten 1000 Millionen z.B. pro 1894 nur einen Ueberschuss von 16,3 Millionen Gulden ergaben.
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Sonnenschein, S. (1897). Die Stellung der Transportsteuer im Staatsbahnsysteme. In: Die Eisenbahn - Transportsteuer und ihre Stellung im Staatshaushalte. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-94507-6_4
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