Zusammenfassung
Bis zum 12. Jahrhundert gehörten die Lehrer auschließlich dem geistlichen Stande an. Da die Schulen selbst keinen höheren Zweck kannten, als die Erziehung zur Kirche, die sich aber als Hierarchie darstellte, so kann man von einer Volksbildung und von Volksschullehrern in dieser Zeit nicht reden. Wie gering aber jene durch die Geistlichen vermittelte Bildung gewesen sein muß, geht aus den Anforderungen hervor, welche man damals an die Geistlichen selbst stellte. Man forderte von ihnen, „daß sie die lateinischen Formeln der Liturgien und Sakramente verständen; daß sie sich derselben im Singular oder Plural, im Maskulinum oder Femininum, nach Maßgabe der Umstände bedienen könnten; daß sie im Stande wären, die Evangelien und Episteln beim Gottesdienste lateinisch abzulesen und ihren buchstäblichen Sinn zu erkennen; daß sie die Psalmen auswendig wüßten und die von Otfried von Weißenburg verdeutschten Homilien oder Predigten des heiligen Gregorius nebst den Auslegungen des apostolischen Glaubensbekenntnisses, der 10 Gebote und des Vaterunsers im Hause hätten. Man glaubte, es sei hinlänglich für einen Prediger, wenn er seine Bildung in den Trivialschulen der Klöter empfinge und der Besuch der höheren Schulen wurde gar nicht verlangt.*)“
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Seyffarth, L.W. (1869). Zur Geschichte der Lehrerbildung. In: Die Seminarien für Volksschullehrer. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-94504-5_3
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