Zusammenfassung
Das Prüfungsrecht für die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie für ihre wirtschaftlichen Einrichtungen ist verhältnismaßig jungen Ursprungs und befindet sich wie alle Dinge, die erst in den Anfängen ihrer Entwicklung stehen, gegenwärtig noch außerordentlich stark in Fluß. Die Forderung nach unabhänger oder überörtlicher Revision der Gemeinderechnungen und- einrichtungen hat eigentlich erst konkrete Form angenommen, als sich die Folgen einer den Zeitverhältnissen nicht entsprechenden Finanzpolitik, verschärft durch die Wirkungen der Wirtschaftskrise in den Jahren nach 1929, in den Haushalten zahlreicher Gemeinden mehr oder weniger katastrophal auswirkten. 1930 hat erstmalig das Reich durch einige programmatische Grundsätze den Anstoß zu einer gesetzlichen Regelung des gemeindlichen Prüfungswesens gegeben, den die Länder in den folgenden Jahren nach und nach in zum Teil sehr verschiedener Form aufnahmen. Das Land Preußen hat zunächst im November 1932 das Prüfungswesen in der preußischen Gemeindefinanzverordnung (GS. Bl. S. 341) geregelt und durch diese sowie durch die später ergangenen Durchführungsverordnungen einer größeren Zahl anderer Länder ein Beispiel für ein ähnliches Vorgehen gegeben. Die preußische Regelung von 1932 hat seinerzeit der Vortragsreihe zugrunde gelegen, die in dieser Veröffentlichung ihren Niederschlag findet.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Meyer, H. (1934). Revisionsrecht. In: Kommunales Prüfungswesen. Der Wirtschaftsprüfer, vol 6. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-94503-8_1
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-642-94503-8_1
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