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Zusammenfassung

Der Segen, den Sozialpolitik ins Arbeitsleben getragen hat, ist im wesentlichen unbestritten1). Der heute Lebende kann ihn sich aus der Ordnung der Dinge nicht mehr wegdenken. Daß den arbeitenden Menschen der technische Prozeß nicht zu körperlicher Schlacke brennen darf, ist selbstverständlich geworden. Die Sozialpolitik hat zuerst den Kampf gegen die Leibes- und Gesundheitsschäden der Arbeit aufgenommen. Hygiene ist ihr erstes Ziel gewesen. Licht und Luft im Arbeitsraum, Unfallverhütung, Zurückhaltung von Kindern und Frauen von zu schwerer Arbeit, gesundheitlicher Höchstarbeitstag, Bekämpfung der Gewerbekrankheiten und Berufsleiden, Fabrikinspektion — alles geht darauf aus, die biologische Qualität, den Gesundheitsstand des Körperwesens Mensch zu verbessern. Und so hat dieser äußere und auswendige Mensch für seine Arbeitskraft in der Sozialgesetzgebung, wie sie von England her für Europa ausgebildet worden ist, einen Schutzwall gewonnen, über dessen Wert ernsthaft kein Streit besteht.

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References

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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.

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Rosenstock, E. (1926). Jenseits von Sozialpolitik und Arbeitsrecht. In: Lebensarbeit in der Industrie und Aufgaben einer europäischen Arbeitsfront. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-94489-5_2

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