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Zusammenfassung

Mit den im letzten Teile meiner Darlegungen gegebenen Richtlinien für ein auf lückenlosen Urheberschutz angelegtes Gesetz, die sich nur auf die darin erörterten Fragen beziehen ohne Anspruch auf Vollkommenheit nach Form und Inhalt, wie sie ja nur der gelernte Gesetzgeber in durchaus erfinderischer Gedankenarbeit zu erreichen imstande ist, habe ich die letzten Konsequenzen aus meinen Ermittelungen über das We sen der Erfindung, ihre Darstellung und Prüfung gezogen. Ich liefere damit selbst die besten Anhalts- und Angriffspunkte für die kritische Beurteilung meiner Auffassung mit vollem Bewußtsein und durchaus im Einklang mit meinem einzig verfolgten Ziele, der Sache zu dienen und nicht nur das verhätnismäßig leichte, billige und vor allem unverantwortliche Geschärt der Kritik am Vorhandenen sondern auch die weit schwierigere und teurer zu stehen kommende Arbeit positiver Verbesserungs-Vorschläge zu besorgen; letzten Endes hege ich aber doch die zuversichtliche Hoffnung, daß meine strengen Ermittelungen und Folgerungen für die Praxis der Patentrechtsprechung sich in ihren grundlegenden Erkenntnissen als zutreffend erweisen und auch meine etwaigen Irrtümer zur Klärung der verworrenen Sachlage wesentlich beitragen werden.

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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.

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© 1924 Verlag von Julius Springer

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Müller-Liebenau, R. (1924). Nachwort. In: Das Wesen der Erfindung. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-94447-5_15

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-642-94447-5_15

  • Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg

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