Zusammenfassung
Zwei Gegenstände waren es hauptsächlich, welche die schweizerische Politik beschäftigten: die Weiterentwicklung oder Revision der Bundesverfassung und die Wahrung der staatlichen Rechte gegenüber den Uebergriffen der Bischöfe. Im Bergleich mit der deutschen Reichsverfassung hatte die schweizerische Bundesverfassung vom Jahr 1848 dem Partikularismus der einzelnen Kantone zu viele Koncessionen gemacht; man glaubte es mehr mit einem Staatenbund als mit einem Bundesstaat zu thun zu haben. Die neue, zeitgemäsze Aufgabe bestand also darin, dasz die sämtlichen Kantonen gemeinsamen Angelegenheiten dem Einflusz der Kantonen entzogen und der Kompetenz des Bundes zugewiesen werden sollten. Dabei muszte schon die Beantwortung der frage, welche Angelegenheiten für gemeinsame erklärt werden sollten, Differenzen erregen, zumal in einem Staate, dessen Bürger so wenig gewohnt waren, sich von oben herab regieren zu lassen.
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© 1882 Verlag von Julius Springer
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Müller, W. (1882). Die Schweiz. In: Europäischen Geschichte und Politik 1871–1881. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-94445-1_11
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